Die Ausgleichszulage soll jedem/jeder Pensionsbezieher:in ein Mindesteinkommen sichern. Dabei werden die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse berücksichtigt. Wenn das Gesamteinkommen (derzeit mit Unfallrente) einen bestimmten Betrag - den sogenannten Richtsatz - nicht erreicht, besteht Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Der monatliche Richtsatz für alleinstehende Pensionisten beträgt 1.218 Euro und für Ehepartner 1.921 Euro. Weiters wird ein AZ-Bonus gewährt, wenn mindestens 360 Beitragsmonate bzw. 480 Beitragsmonate vorliegen.
Weitere Informationen:
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