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Höhere Ausgleichszulage für Pensionist:innen mit Unfallrente

Die Anrechnung von Unfallrenten (Betriebsrenten) bei Bezug einer Ausgleichszulage (AZ) zur Pension entfällt ab 1. Jänner 2025. Für Pensionist:innen in der Bauernversicherung betragen diese Unfallrenten durchschnittlich 289 Euro monatlich. Bei Pensionsantritt werden diese Unfallrenten abgefunden. Derzeit wird für Pensionist:innen mit Ausgleichszulage der jeweilige Rentenbetrag als Einkommen angerechnet. Mit dem Wegfall dieser Rentenanrechnung bekommen diese Pensionist:innen eine höhere Ausgleichszulage.
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Die Ausgleichszulage soll jedem/jeder Pensionsbezieher:in ein Mindesteinkommen sichern. Dabei werden die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse berücksichtigt. Wenn das Gesamteinkommen (derzeit mit Unfallrente) einen bestimmten Betrag - den sogenannten Richtsatz - nicht erreicht, besteht Anspruch auf eine Ausgleichszulage. Der monatliche Richtsatz für alleinstehende Pensionisten beträgt 1.218 Euro und für Ehepartner 1.921 Euro. Weiters wird ein AZ-Bonus gewährt, wenn mindestens 360 Beitragsmonate bzw. 480 Beitragsmonate vorliegen.
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© Rechtsabteilung, LK OÖ
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15.07.2024
Autor:Rechtsabteilung, LK OÖ
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