Im vergangenen Herbst/Winter hat sich gezeigt, dass bei Zwischenfruchtbegrünungen oftmals nicht die geforderte Flächendeckung gegeben war. ÖPUL-Zwischenfruchtbegrünungen sind so anzulegen, dass unter üblichen Witterungsbedingungen eine flächendeckende Begrünung erreicht wird. Dies setzt entsprechende Saatgutmengen und eine gleichmäßige Verteilung voraus. Am besten kann dies mit einer Drillsaat erreicht werden, auch wenn bekannt ist, dass die Übersaat von Zwischenfruchtbegrünungen gängige Praxis ist. Mit der Drillsaat werden durch die gleichmäßigere und exaktere Tiefenablage die Aufgangsverluste deutlich reduziert und die Aufgangsgeschwindigkeit erhöht. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die im ÖPUL geforderte flächendeckende Begrünung erreicht wird und es beim verpflichtenden Flächenmonitoring bzw. bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu keiner Auffälligkeit bzw. Beanstandung kommt.
Für eine gute Entwicklung sollten die abfrostenden Kulturen bis spätestens Ende August bestellt sein, auch wenn bekannt ist, dass für die Variante 5 ausschließlich abfrostende Kulturen bis spätestens 20. September eingesät werden dürfen. Dabei ist umso wichtiger auf eine exakte Anlage mittels Drillsaat bei ausreichender Saatgutmenge zu achten, was für die Varianten 5 und 6 (Variante 6 ausschließlich definierte winterharte Mischungspartner) ganz besonders zutrifft.
Primär wurde heuer wieder offensichtlich, dass abfrostende Begrünungen den winterharten Begrünungen einiges voraushaben. Das zeigt sich am deutlichsten bei der Beseitigung. Während abfrostende Begrünungen mit einem Arbeitsgang, meist mit einer Scheibenegge, eingearbeitet werden können, müssen winterharte Begrünungen bei feuchter Witterung mehrmals bearbeitet werden. Dabei ist zu bedenken, dass jeder mechanische Arbeitsgang mit einer Abnahme der Wasseraufnahmekapazität einher geht. Die chemische Beseitigung von winterharten Begrünungen hat diesbezüglich absolute Vorteile, weil sie die Porengänge nicht zerstört. Zu beachten ist, dass die Beseitigung von ÖPUL-Zwischenfruchtbegrünungen nur mit mechanischen Methoden erfolgen darf (z.B. Häckseln oder Walzen) und erst danach eine Pflanzenschutzmittelanwendung zulässig ist, wobei diese erst nach Ende des Begrünungszeitraumes erfolgen darf.
Abfrostende Begrünungen sind in der Regel durch ihren früheren Anbau im Sommer tiefer verwurzelt. Damit schaffen sie mit ihren abgestorbenen Wurzeln Abflusswege für das Wasser in die Tiefe und Raum für einen besseren Wurzeltiefgang der nachfolgenden Kulturpflanze. Tiefwurzelnde Zwischenfrüchte sind deshalb in jeder Begrünungsmischung vorzusehen. Beispiele dafür wären Meliorationsrettich, Ölrettich, Senf, Lupine, Steinklee, Phacelia, Buchweizen, Ackerbohne u.a.. Winterharte Begrünungen, wie beispielsweise Grünschnittroggen oder Winterrübsen schaffen zwar eine tolle Bodenstruktur, aber sie saugen leider auch noch im Frühjahr Wasser in den Saathorizont und können bei feuchter Witterung, wie im heurigen Jahr, die Luftversorgung dramatisch begrenzen. Des Weiteren macht diese feuchte Bodensituation die mechanische Beseitigung alles andere als leichter.
Für eine gute Entwicklung sollten die abfrostenden Kulturen bis spätestens Ende August bestellt sein, auch wenn bekannt ist, dass für die Variante 5 ausschließlich abfrostende Kulturen bis spätestens 20. September eingesät werden dürfen. Dabei ist umso wichtiger auf eine exakte Anlage mittels Drillsaat bei ausreichender Saatgutmenge zu achten, was für die Varianten 5 und 6 (Variante 6 ausschließlich definierte winterharte Mischungspartner) ganz besonders zutrifft.
Primär wurde heuer wieder offensichtlich, dass abfrostende Begrünungen den winterharten Begrünungen einiges voraushaben. Das zeigt sich am deutlichsten bei der Beseitigung. Während abfrostende Begrünungen mit einem Arbeitsgang, meist mit einer Scheibenegge, eingearbeitet werden können, müssen winterharte Begrünungen bei feuchter Witterung mehrmals bearbeitet werden. Dabei ist zu bedenken, dass jeder mechanische Arbeitsgang mit einer Abnahme der Wasseraufnahmekapazität einher geht. Die chemische Beseitigung von winterharten Begrünungen hat diesbezüglich absolute Vorteile, weil sie die Porengänge nicht zerstört. Zu beachten ist, dass die Beseitigung von ÖPUL-Zwischenfruchtbegrünungen nur mit mechanischen Methoden erfolgen darf (z.B. Häckseln oder Walzen) und erst danach eine Pflanzenschutzmittelanwendung zulässig ist, wobei diese erst nach Ende des Begrünungszeitraumes erfolgen darf.
Abfrostende Begrünungen sind in der Regel durch ihren früheren Anbau im Sommer tiefer verwurzelt. Damit schaffen sie mit ihren abgestorbenen Wurzeln Abflusswege für das Wasser in die Tiefe und Raum für einen besseren Wurzeltiefgang der nachfolgenden Kulturpflanze. Tiefwurzelnde Zwischenfrüchte sind deshalb in jeder Begrünungsmischung vorzusehen. Beispiele dafür wären Meliorationsrettich, Ölrettich, Senf, Lupine, Steinklee, Phacelia, Buchweizen, Ackerbohne u.a.. Winterharte Begrünungen, wie beispielsweise Grünschnittroggen oder Winterrübsen schaffen zwar eine tolle Bodenstruktur, aber sie saugen leider auch noch im Frühjahr Wasser in den Saathorizont und können bei feuchter Witterung, wie im heurigen Jahr, die Luftversorgung dramatisch begrenzen. Des Weiteren macht diese feuchte Bodensituation die mechanische Beseitigung alles andere als leichter.