Infolge des späten Abschlusses
des Kollektivvertrages für
die Musiker wurden die Mindestbeitragsgrundlage
durch
die ÖKG erst jetzt bekannt gegeben.
Aufgrund der zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und der Landwirtschaftskammer Wien gemäß § 44 Abs. 3 ASVG getroffenen Vereinbarung wurde in Abstimmung mit der ÖGK die Mindestbeitragsgrundlage für die in den Weinbaubetrieben, Heurigen und Buschenschanken des Bundeslandes Wien beschäftigten Kellner und Musiker für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt:
Aufgrund der zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und der Landwirtschaftskammer Wien gemäß § 44 Abs. 3 ASVG getroffenen Vereinbarung wurde in Abstimmung mit der ÖGK die Mindestbeitragsgrundlage für die in den Weinbaubetrieben, Heurigen und Buschenschanken des Bundeslandes Wien beschäftigten Kellner und Musiker für das Jahr 2024 wie folgt festgelegt:
- Kellner: täglich € 31,19
- Musiker: täglich € 97,87