Begrünung: Ackerflächen- Zwischenfruchtanbau
Bei der Maßnahme „Begrünung
von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
gibt es
keinen Mindestbegrünungsprozentsatz
mehr. Teilnehmende
Landwirte: innen, haben
die Flächen, welche sie
begrünen wollen, mit den jeweiligen
Begrünungsvarianten
bereits im Mehrfachantrag
beantragt. Hierbei besteht jedoch
noch die Möglichkeit Flächen
nach- bzw. umzumelden.
Ackerflächen, welche mit den
Begrünungsvarianten 1 bis 3
angelegt werden, können bis
spätestens 31. August, sowie
Ackerflächen welche mit den
Begrünungsvarianten 4 bis 7
angelegt werden, bis spätestens
30. September mittels Korrektur
zum Mehrfachantrag 2024
nachgemeldet werden. Ebenso
ist eine Ummeldung bereits beantragter
Begrünungsvarianten
möglich. Hierbei ist jedoch
auf eine zeitgerechte Korrektur
zu achten! Wird zum Beispiel
eine beantragte Begrünungsvariante
3 auf die Begrünungsvariante
4 umgeändert, so sollte
die Korrektur bis spätestens
zum Anlagezeitpunkt der erst
gewählten Begrünungsvariante
(bei Variante 3 ist das der 20.
August) erfolgen, da ab Anlagezeitpunkt
die Einhaltung der
Förderungsverpflichtungen
(Zeitpunkt, Mischungspartner,
etc…) seitens der AMA kontrolliert
werden kann. Im Falle
einer Vor Ort Kontrolle kann
es somit zu Beanstandungen
kommen, da laut Letztstand im
Mehrfachantrag die Auflagen
der Begrünungsvariante nicht
eingehalten wurden.
Die Begrünungsvarianten 2,
4, 5 und 6 bestehen über den
Winter und sind somit Mulchoder
Direktsaatfähig. Die Codierungen
für Mulchsaat „MS“
und Direktsaat „DS“ kann im
darauffolgenden Mehrfachantrag
bei der nachfolgenden
Kultur beantragt werden. Hierbei
ist jedoch darauf zu achten,
dass der Betrieb auch die ÖPUL
2023 Maßnahme „Erosionsschutz
Acker“ beantragt hat
bzw. rechtzeitig (bis 31.12.) beantragt.
Achten Sie bei der gewählten
Begrünungsvariante immer
auf die Mindestanzahl der vorgegebenen
Mischungspartner
und Pflanzfamilien, sowie auf
eine ausreichende Bestandsentwicklung.
Sollte nach einer
Zeit von ca. 30 Tagen nach Anlage
der Begrünung keine ausreichende
Bodenbedeckung
vorhanden sein, so ist zu empfehlen,
die Begrünungsvariante
im MFA abzumelden bzw.
auf eine spätere Begrünungsvariante
umzumelden (sofern
die angelegte Begrünung den
Vorgaben einer späteren Variante
entspricht) bzw. eine
Neuanlage der späteren Begrünungsvariante
durchzuführen.
Neben dem nicht beinflussbaren
Faktor „Wetter und ausreichend
Niederschläge“ trägt
eine ausreichende Saatstärke
zur erfolgreichen Entwicklung
eines Begrünungsbestandes
bei. Während des Begrünungszeitraums
ist ein dem Pflanzenbestand
angepasstes Häckseln
oder eine Mahd ohne Abtransport
(Zeitpunkt, Höhe über
dem Boden) bei der Variante 1
ab 1. Oktober und bei den Varianten
2 bis 6 ab 1. November
möglich. Bedingung dafür ist,
dass eine flächendeckende Begrünung
erhalten bleiben oder sich wieder entwickeln.