Bereits am 21. Dezember 2023 fand die Hauptauszahlung für das ÖPUL, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete und die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 statt. Für ÖPUL- und AZ-Betriebe erfolgte dabei eine Zahlung in der Höhe von 75% des voraussichtlich zu gewährenden Betrages.
Die aktuellen Zahlungen resultieren hauptsächlich aus der Restzahlung von 25% für das Antragsjahr 2023 für ÖPUL und AZ. Zusätzlich wird für ÖPUL die Prämie für punktförmige Landschaftselemente in den Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" sowie für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" vom Sommer/Herbst 2023 ausbezahlt.
"In der neuen Förderperiode ÖPUL 2023 erfolgt die Prämienauszahlung für die Maßnahme 'Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau' so früh wie nie zuvor," informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Zusätzlich wurden diverse Korrekturen und Einsprüche in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.
Die aktuellen Zahlungen resultieren hauptsächlich aus der Restzahlung von 25% für das Antragsjahr 2023 für ÖPUL und AZ. Zusätzlich wird für ÖPUL die Prämie für punktförmige Landschaftselemente in den Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" und "Biologische Wirtschaftsweise" sowie für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" vom Sommer/Herbst 2023 ausbezahlt.
"In der neuen Förderperiode ÖPUL 2023 erfolgt die Prämienauszahlung für die Maßnahme 'Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau' so früh wie nie zuvor," informiert Günter Griesmayr, Vorstandsvorsitzender der AMA.
Zusätzlich wurden diverse Korrekturen und Einsprüche in den Berechnungsergebnissen berücksichtigt.