Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Naturschutzmaßnahmen leisten durch die Einhaltung zielgerichteter Bewirtschaftungsmaßnahmen auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung landwirtschaftlich genutzter Lebensräume. Um an den angebotenen ÖPUL 2023-Maßnahmen “Naturschutz“ (NAT), “Natura 2000 und andere Schutzgebiete - Landwirtschaft“ (N2), “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ (EBW), “Almbewirtschaftung - Zuschlag Naturschutz auf der Alm“ (NATA) sowie an “Weiterführung 20-jähriger Verpflichtung“ (K20) teilnehmen zu können, ist für die ausgewählten Flächen eine Projektbestätigung erforderlich. Diese wird von der für den Naturschutz zuständigen Stelle des Landes bzw. der EBW-genehmigenden Stelle ausgestellt und enthält neben den einzelflächenbezogenen Zielen konkrete Bewirtschaftungsvorgaben für die Flächen.
Die angegebene Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag muss mit der tatsächlichen Nutzung in der Natur und den Vorgaben in der Projektbestätigung übereinstimmen. Können Auflagen auf Grund von natürlichen Umständen (zum Beispiel Nässe) oder aus betrieblichen Notwendigkeiten (zum Beispiel Futtermangel) nicht eingehalten werden, ist das mit der Stelle, die die Projektbestätigung ausstellt, schriftlich abzustimmen. Gegebenenfalls wird die Projektbestätigung abgeändert.
Die angegebene Schlagnutzungsart im Mehrfachantrag muss mit der tatsächlichen Nutzung in der Natur und den Vorgaben in der Projektbestätigung übereinstimmen. Können Auflagen auf Grund von natürlichen Umständen (zum Beispiel Nässe) oder aus betrieblichen Notwendigkeiten (zum Beispiel Futtermangel) nicht eingehalten werden, ist das mit der Stelle, die die Projektbestätigung ausstellt, schriftlich abzustimmen. Gegebenenfalls wird die Projektbestätigung abgeändert.