Aufgrund einschlägiger EU-Vorgaben muss seit 2023 bei der Teilnahme an folgenden ÖPUL-Maßnahmen mit Einschränkungen bzw. Verboten von bestimmten Pflanzenschutzmitteln (PSM) der flächige Pflanzenschutzmitteleinsatz im Mehrfachantrag beim jeweils betroffenen Schlag mittels Code-Vergabe deklariert werde:
- “Biologische Wirtschaftsweise“ -> alle Flächen
- “Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel“ -> Grünland- und Ackerfutterflächen
- “Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ -> Dauer-/Spezialkulturen und Weinflächen
- “Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ -> Dauer-/Spezialkulturen und Weinflächen
- “Almbewirtschaftung“ -> Almweideflächen
- “Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ -> Ackerflächen