Die Hintergründe
Eine lang gehegte Forderung der Landwirtschaft wurde durch die 69. KDV-Novelle erfüllt. Bis dato gab es bei Strassenfahrten mit Anbaugeräten mit einer Breite von 3 - 3,30 m zwei Einschränkungen, die in der Praxis zu großen Schwierigkeiten führten. Diese waren das Fahrverbot bei Dunkelheit und schlechter Sicht sowie die Notwendigkeit eines Begleitfahrzeuges auf engen und kurvenreichen Strecken.
Seit 28. März 2024 sind diese beiden Vorschriften bei Einhaltung unten stehender Punkte nun gefallen.
Seit 28. März 2024 sind diese beiden Vorschriften bei Einhaltung unten stehender Punkte nun gefallen.