Für die Einhaltung der Verpflichtung von mind. 7% Biodiversitätsflächen (DIV) sind eine Vielzahl an Vorgaben zu berücksichtigen, deren Anlage ist seit Antragsjahr 2023 auch von Bio-Betriebe einzuhalten.
- Verteilung: mind. 15 a DIV-Flächen auf Feldstücken > 5 ha
Ackerland- Saat: mind. 7 insektenblütige Mischungspartner aus mind. 3 verschiedenen Pflanzenfamilien
- Anlage: Neuansaat bis 15. Mai.
- Umbruch: ab 15. September des 2. Jahres bzw. bei anschließender Winterung oder Zwischenfrucht ab 01. August
- Pflege/Nutzung: Mahd/Häckseln mind. 1x jedes 2. Jahr, max. 2x/Jahr; auf 75% der DIV-Fläche ab 01. August; Verbringung des Mähgutes zulässig; keine Beweidung oder Drusch; Nutzungsverbot auf Grünbrachen bis 31. Dezember.
- Düngung: nicht zulässig von 01. Jänner des Jahres der 1. DIV-Angabe bis Umbruch/anderweitiger Beantragung
- DIVRS spezifische Auflagen
Saat: zusätzliche Vorgaben zu Mischungspartner, Saatstärken, Sortenanteil
Pflege/Nutzung: Mahd mind. 1x/Jahr, max. 2x/Jahr; kein Häckseln (Mähgut muss verbracht werden); Reinigungsschnitt im 1. Antragsjahr vor dem 01. August zulässig