Bei den ÖPUL-Maßnahmen “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ und “Biologische Wirtschaftsweise“ sind ab einer gemähten Grünlandfläche von mehr als 2,00 ha (ohne Bergmähder) auf zumindest 7% der gemähten Grünlandfläche des Betriebes (ohne Bergmähder) Biodiversitätsflächen oder andere, für Biodiversitätsflächen anrechenbare Flächen, anzulegen.
Dabei sind Bewirtschaftungsauflagen für diese Flächen einzuhalten. Jährlich besteht eine der nachfolgenden Wahlmöglichkeiten, Grünland-Biodiversitätsflächen gemäß den angeführten Bedingungen zu bewirtschaften und mit dem entsprechenden Code im Mehrfachantrag zu kennzeichnen. Die Beantragung war bis 15. April möglich. Bei jeder der vier angebotenen Varianten hat eine Mahd mit Verbringung des Mähgutes zumindest einmal im Verpflichtungsjahr zu erfolgen.
Bei allen Varianten sind Nutzungsauflagen einzuhalten, welche nachfolgend näher beschrieben werden.
Dabei sind Bewirtschaftungsauflagen für diese Flächen einzuhalten. Jährlich besteht eine der nachfolgenden Wahlmöglichkeiten, Grünland-Biodiversitätsflächen gemäß den angeführten Bedingungen zu bewirtschaften und mit dem entsprechenden Code im Mehrfachantrag zu kennzeichnen. Die Beantragung war bis 15. April möglich. Bei jeder der vier angebotenen Varianten hat eine Mahd mit Verbringung des Mähgutes zumindest einmal im Verpflichtungsjahr zu erfolgen.
- Nutzung frühestens mit der zweiten Mahd (Code DIVSZ)
- Nutzungsfreier Zeitraum (Code DIVNFZ)
- Belassen von Altgrasflächen (Code DIVAGF)
- Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS)
Bei allen Varianten sind Nutzungsauflagen einzuhalten, welche nachfolgend näher beschrieben werden.