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Neues Entlastungspaket

300 Mio. Euro Paket für eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft
Die Land- und Forstwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen – insbesondere im internationalen Vergleich und Wettbewerb. Einerseits bleiben Betriebs- und Treibstoffkosten unverändert auf hohem Niveau, andererseits sinken die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern. Deshalb hat die Bundesregierung ein 300 Mio. Euro Paket für eine wettbewerbsfähigere Land- und Forstwirtschaft geschnürt. Dieses Paket besteht aus drei zielgerichteten Maßnahmen:

1.

50 Mio. Euro Sondermittel für mehr Tierwohl – dies soll stärkere Anreize für Investitionen in tierwohlfreundliche Ställe schaffen

2.

50 Mio. Euro Bodenbewirtschaftungsbeitrag als eine flächenbezogene Unterstützung bei landwirtschaftlichen Nutzflächen im Jahr 2024

3.

209 Mio. Euro Agrardiesel bestehend aus einer steuerlichen Entlastung und der CO2-Preis Rückvergütung
Insbesonders die Entlastung beim Agrardiesel darf als wichtiger Schritt gesehen werden. Dieseltreibstoff in der Landund Forstwirtschaft wird in der EU unterschiedlich besteuert bzw. existieren in vielen EULändern Ausnahmeregelungen bei der Besteuerung.

Mit der Dieselrückvergütung wird eine Entlastung für den Dieseleinsatz auf den Weg gebracht. Gleichzeitig wird dadurch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe im europäischen und internationalen Umfeld gestärkt. Die Land- und Forstwirtschaft ist aufgrund des hohen Maschineneinsatzes mit einem notwendigen (derzeit alternativlosen) Dieseleinsatz konfrontiert. Eine vollumfängliche Landbewirtschaftung ist für die Sicherstellung der notwendigen heimischen Versorgungssicherheit aber Grundvoraussetzung.

Die Rückvergütung der CO2- Bepreisung für die Jahre 2022 bis 2025 ist mit 134 Millionen Euro dotiert, 75 Millionen Euro stehen für die Agrardieselvergütung vom 2. Halbjahr 2023 bis Ende 2025 zur Verfügung. Für 2024 ergibt dies eine Entlastung von ca. 20 Cent je Liter. (37,5 Cent je Liter, wenn man den Bodenbewirtschaftungsbeitrag mit berücksichtigt) Die Entlastungs- und Rückvergütungsbeträge je Betrieb werden so wie 2022 über pauschale, durchschnittliche Dieselverbrauchswerte je Hektar berechnet. Ziel ist die gemeinsame Auszahlung aller drei Maßnahmen im Jahr 2024 im Dezember.
29.05.2024
Autor:Mag. Christian Reindl
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