Routengenehmigung für Mähdrescher oder überschwere Zugmaschinen
Unveränderte Antragstellung erforderlich
Personelle Umstrukturierungen bei der MA 29, Fachbereich Sondertransport, verzögern derzeit eine vereinfachte Antragstellung unter Zuhilfenahme von Zonierungsplänen. Eine rasche Antragstellung nach dem bisherigen System ist erforderlich.
Die Antragstellung zur Routengenehmigung in Wien ist sehr komplex und derzeit mit kurzen Ausstellzeiten (max. drei Monate) geregelt. Die Landwirtschaftskammer Wien, führend unter der Vizepräsidentin Irene Maria Trunner und den beiden Ackerbaufunktionären Dipl.-Ing. Bernhard Schabbauer und Dipl.-Ing. Markus Sandbichler hat mit großen Einsatz an erheblichen Verwaltungsvereinfachungen und Verbesserungen für die betroffenen Landwirte gearbeitet.
Erleichterungen sollte die Ausarbeitung von Zonierungsplänen bringen
Nach einem regen Austausch zwischen der LK Wien mit der zuständigen MA 29, Fachbereich Sondertransporte wurde die Erstellung von Zonierungsplänen durch die LK Wien vereinbart, um zukünftig formelle und logistische Erleichterungen bei der Antragstellung zur Routenbewilligung zu schaffen. Dabei handelt es sich um ausgewiesene Gebiete, auf deren landwirtschaftlich genutzten Flächen der Einsatz von breiten und schweren Arbeitsmaschinen erforderlich ist. Im Falle der Beantragung einer Routengenehmigung muss der Antragsteller dann lediglich die zu bewirtschaftende Zone, und nicht in einem komplexen Verfahren sämtliche Straßenzüge angeben.
Die Erstellung der Zonenpläne ist sehr komplex, da Brücken, Bauwerke, öffentlicher Nahverkehr, Gleise, Verkehrszeichen usw. im Plandokument (in der Zone) ausreichend berücksichtigt werden müssen. Die durch die LK Wien fertiggestellten Routenpläne wurden der MA 29 zur Abnahme übermittelt. Eine Freigabe sollte nach einer ca. zweimonatigen Vorlaufzeit zwecks Abnahme der Routen vor Ort durch die Behörde erfolgen.
Infolge personeller Umstrukturierungen und Neubesetzungen in der MA 29, Fachbereich Sondertransporte, ist der vereinbarte Zeitplan nicht mehr einzuhalten und in der nächsten Zeit auch nicht zu erwarten
Antragstellung nach bekannten System
Dies bedeutet für die Landwirte eine Antragstellung nach bisher bekannten System. Die Antragstellung ist bekanntermaßen komplex.
Die LK Wien weist auch darauf hin, dass für die Erteilung einer Routenbewilligung gewisse Vorlaufzeiten seitens der Behörde erforderlich sind. Eine korrekte und vollständige Antragstellung ermöglicht ein zügiges Verfahren.
Die Fachexperten der MA 29 – Sondertransporte (
Bewilligung von Sondertransporten (Routengenehmigung) - Antrag (wien.gv.at) sind auch der fachliche Ansprechpartner in diesem Bereich.
Grundsätzlich wird die Bewilligung für drei Monate ausgesprochen.
Die LK Wien ist auch in Gesprächen für eine Ausweitung der Geltungsdauer, damit für dieses Jahr zumindest eine einmalige Antragstellung ausreichend ist.
Haftungs- und versicherungsrechtliche Probleme, Kontrollen
Bei etwaigen Unfällen mit Fahrzeugen ohne die erforderliche Routenbewilligung kann es auch zu haftungsrechtliche Fragen und versicherungsrechtlichen Probleme kommen, da die Versicherungen den entstandenen Schaden oft nicht abdecken. Es ist auch mit Kontrollen zu rechnen, ob die erforderliche Zulassungsbescheinigung erteilt wurde.
24.05.2024
Autor:Mag. Christian Reindl