Reduktion nach Vor-Ort-Kontrolle nicht mehr möglich
Im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle kann aufgrund förderrechtlicher Vorgaben die im Mehrfachantrag (MFA) angegebene Menge nicht mehr reduziert werden. Dies gilt bereits ab Ankündigung der Kontrolle. Weichen eine im MFA großzügig angegebene Wirtschaftsdüngermenge und die schlussendlich tatsächliche Ausbringung und Aufzeichnung zu stark voneinander ab, kann diese zu deutlichen Sanktionen aufgrund Überbeantragung führen. Bei einer Abweichung (Überbeantragung) von mehr als 20% kann sogar eine völlige Prämienrückforderung drohen. Eine prämienfähige Korrektur der angegebenen Wirtschaftsdüngermenge nach oben, sprich eine Erhöhung, ist hingegen auch nach einer Vor-Ort-Kontrolle bis 30. November uneingeschränkt möglich.