Agrardiesel - Rückvergütung CO2-Bepreisung
Mittelumfang: 134 Mio. Euro vom 4. Quartal 2022 bis Ende 2025.
Inhalt: Pauschale Steuerbegünstigung in Höhe von
Abwicklung: Für das Jahr 2022 war eine Korrektur zum MFA 2022 zwischen 3. November 2022 und 31. Dezember 2022 notwendig. Ab dem MFA 2023 ist eine Antragstellung (inkl. Digitalisierung und Attributierung der Flächen) bis 15. April des jeweiligen Jahres mittels Anhaken der Checkbox “Rückvergütung CO2-Bepreisung“ in der Beilage “MFA-Angaben“ notwendig. Eine separate Angabe der Forstflächen war/ist erforderlich.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA), ab einem Betrag von 1 Euro. Für 2022, 2023 und 2024 ist die Auszahlung gemeinsam im Dezember 2024 vorgesehen. Für das Antragsjahr 2025 ist die Auszahlung im Dezember 2025 geplant.
Inhalt: Pauschale Steuerbegünstigung in Höhe von
- 2,25 Cent je Liter im Jahr 2022,
- 10,5 Cent je Liter im Jahr 2023,
- 13,5 Cent je Liter im Jahr 2024 und
- 16,5 Cent je Liter im Jahr 2025
Abwicklung: Für das Jahr 2022 war eine Korrektur zum MFA 2022 zwischen 3. November 2022 und 31. Dezember 2022 notwendig. Ab dem MFA 2023 ist eine Antragstellung (inkl. Digitalisierung und Attributierung der Flächen) bis 15. April des jeweiligen Jahres mittels Anhaken der Checkbox “Rückvergütung CO2-Bepreisung“ in der Beilage “MFA-Angaben“ notwendig. Eine separate Angabe der Forstflächen war/ist erforderlich.
Auszahlung: Die Auszahlung erfolgt durch die Agrarmarkt Austria (AMA), ab einem Betrag von 1 Euro. Für 2022, 2023 und 2024 ist die Auszahlung gemeinsam im Dezember 2024 vorgesehen. Für das Antragsjahr 2025 ist die Auszahlung im Dezember 2025 geplant.