Die Verordnung soll den, im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten, oberen Referenzenergiepreis ändern und den Stromkostenergänzungszuschuss erneut gewähren. Die Verordnung befindet sich derzeit noch in Begutachtung, in Kraft treten soll sie mit 1. Juli 2024.
Die Anpassung des, im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises und die Verlängerung des Stromkostenergänzungszuschusses betrifft alle privaten Haushalte, somit natürlich auch alle Landwirt:innen privat. Insgesamt soll weniger Stromkostenzuschussförderung ausbezahlt werden.
Die Anpassung des, im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises und die Verlängerung des Stromkostenergänzungszuschusses betrifft alle privaten Haushalte, somit natürlich auch alle Landwirt:innen privat. Insgesamt soll weniger Stromkostenzuschussförderung ausbezahlt werden.