Was muss bis spätestens 15. April 2024 eingereicht werden?
Bis spätestens am 15. April 2024 muss der Mehrfachantrag vollständig für folgende Maßnahmen eingereicht werden:
Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
Darüber hinaus endet die Frist bis spätestens am 15. April 2024 für:
Antrag auf Direktzahlungen und Ausgleichszulage
Darüber hinaus endet die Frist bis spätestens am 15. April 2024 für:
- Feldstücksliste (Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes)
- Tierliste
- Beilage Tierwohl - Weide/Stallhaltung im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen "Tierwohl - Weide" (inklusive der Beantragung von mindestens 150 Weidetagen), "Tierwohl - Stallhaltung Rinder“ und "Tierwohl - Schweinehaltung"
- Beilage "Gefährdete Nutztierrassen" im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen"
- Anzahl der Bio-Bienenstöcke im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise"
- Verzicht auf Mähaufbereiter im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Heuwirtschaf"
- Angaben zur Konditionalität
- Angaben zum Saatgutnachweis für Hanf
- Referenzänderungsantrag (RAA)