Frist für Antragstellung
Am Montag, 15. April 2024 endet die reguläre Abgabefrist für den Mehrfachantrag Flächen 2024. Wird diese Frist versäumt, so kann ein Mehrfachantrag für die Meldeverpflichtung gemäß des Wiener Weinbaugesetzes bzw. des AMA Marketingbeitragsgesetzes nachgemeldet werden, es werden jedoch dann keinerlei Zahlungen (Direktzahlungen, ÖPUL Zahlungen, etc…) mehr gewährt.
Antragsabwicklung
Wie in gewohnter Art und Weise kann die Abgabe des Mehrfachantrages, sowie eine allenfalls notwendige Änderungsdigitalisierung selbsttätig durch den/die Betriebsführer: in über eAMA bzw. im Wege der LK Wien durchgeführt werden. Seitens der Landwirtschaftskammer Wien wurden seit Mitte Jänner Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2024 an all jene, welche Direktzahlungen der ersten Säule (Basiszahlung, etc…) und/oder ÖPUL Fördergelder beantragen, ausgesendet. Sollten Sie noch einen Termin benötigen, so stehen Ihnen Thomas Kirchmayr, thomas.kirchmayr@lkwien.at, 01/587 95 28-42 bzw. Ing. Philipp Prock, philipp.prock@lk-wien.at, 01/587 95 28-24 gerne zur Verfügung.
Flächenstichtag
Alle im MFA 2024 beantragten Flächen müssen spätestens ab 1. April 2024 in der Verfügungsgewalt des Antragsstellers stehen. Darauf ist besonders bei kurzfristigen Zupachtungen im Frühjahr zu achten. Außerdem müssen alle Flächen bis spätestens 15. April im MFA beantragt werden. Alle nach dem 15. April gemeldeten Flächen sind nicht mehr prämienfähig.
Korrekturen und Ummeldungen
Nach dem Einreichen des Mehrfachantrages sind Änderungen mittels Korrektur zu melden. Korrekturen können anerkannt werden, sofern noch keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
Änderungen der Kultur/Nutzung (Schlagnutzungsart) können auch prämienerhöhend bis spätestens 15 Tage vor der Auszahlung erfolgen (z.B. Wechsel von Sommergerste auf Feldgemüse). Die Vergabe eines neuen Codes nach dem 15. April wird prämienmäßig nicht berücksichtigt (z.B. Nachbeantragung „SLK“ seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen). Ausnahme ist der Code BHG für Blüh-, Heil- und Gewürzpflanzen. Dieser kann, in Kombination mit einer Schlagnutzungsänderung bis 15. Juli prämienerhöhend vergeben werden.
Die Codierungen OP (ohne Prämie), GI (Grundinanspruchnahme) und PSM (Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) können selbstverständlich auch nach dem 15. April vergeben bzw. geändert werden, da damit in den ersten beiden Fällen (OP und GI) auf die Prämie verzichtet wird und im Fall der Pflanzenschutz-Codierungen der Antragsteller im MFA eine Planung bekannt gegeben hat und Nachmeldungen/ Korrekturen/Abmeldungen während des Jahres melden muss, wenn vor Ort der Pflanzenschutz anders umgesetzt wird als geplant.
Zwischenfrucht-Begrünungen können bis spätestens 31. August auf die Varianten 1, 2 oder 3 und bis spätestens 30. September auf die Varianten 4, 5, 6 oder 7 geändert werden. Ebenso können bis zu den genannten Fristen die Variantenflächen ausgedehnt oder Varianten neu beantragt werden.
Am Montag, 15. April 2024 endet die reguläre Abgabefrist für den Mehrfachantrag Flächen 2024. Wird diese Frist versäumt, so kann ein Mehrfachantrag für die Meldeverpflichtung gemäß des Wiener Weinbaugesetzes bzw. des AMA Marketingbeitragsgesetzes nachgemeldet werden, es werden jedoch dann keinerlei Zahlungen (Direktzahlungen, ÖPUL Zahlungen, etc…) mehr gewährt.
Antragsabwicklung
Wie in gewohnter Art und Weise kann die Abgabe des Mehrfachantrages, sowie eine allenfalls notwendige Änderungsdigitalisierung selbsttätig durch den/die Betriebsführer: in über eAMA bzw. im Wege der LK Wien durchgeführt werden. Seitens der Landwirtschaftskammer Wien wurden seit Mitte Jänner Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2024 an all jene, welche Direktzahlungen der ersten Säule (Basiszahlung, etc…) und/oder ÖPUL Fördergelder beantragen, ausgesendet. Sollten Sie noch einen Termin benötigen, so stehen Ihnen Thomas Kirchmayr, thomas.kirchmayr@lkwien.at, 01/587 95 28-42 bzw. Ing. Philipp Prock, philipp.prock@lk-wien.at, 01/587 95 28-24 gerne zur Verfügung.
Flächenstichtag
Alle im MFA 2024 beantragten Flächen müssen spätestens ab 1. April 2024 in der Verfügungsgewalt des Antragsstellers stehen. Darauf ist besonders bei kurzfristigen Zupachtungen im Frühjahr zu achten. Außerdem müssen alle Flächen bis spätestens 15. April im MFA beantragt werden. Alle nach dem 15. April gemeldeten Flächen sind nicht mehr prämienfähig.
Korrekturen und Ummeldungen
Nach dem Einreichen des Mehrfachantrages sind Änderungen mittels Korrektur zu melden. Korrekturen können anerkannt werden, sofern noch keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt oder auf einen Verstoß hingewiesen wurde.
Änderungen der Kultur/Nutzung (Schlagnutzungsart) können auch prämienerhöhend bis spätestens 15 Tage vor der Auszahlung erfolgen (z.B. Wechsel von Sommergerste auf Feldgemüse). Die Vergabe eines neuen Codes nach dem 15. April wird prämienmäßig nicht berücksichtigt (z.B. Nachbeantragung „SLK“ seltene landwirtschaftliche Kulturpflanzen). Ausnahme ist der Code BHG für Blüh-, Heil- und Gewürzpflanzen. Dieser kann, in Kombination mit einer Schlagnutzungsänderung bis 15. Juli prämienerhöhend vergeben werden.
Die Codierungen OP (ohne Prämie), GI (Grundinanspruchnahme) und PSM (Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) können selbstverständlich auch nach dem 15. April vergeben bzw. geändert werden, da damit in den ersten beiden Fällen (OP und GI) auf die Prämie verzichtet wird und im Fall der Pflanzenschutz-Codierungen der Antragsteller im MFA eine Planung bekannt gegeben hat und Nachmeldungen/ Korrekturen/Abmeldungen während des Jahres melden muss, wenn vor Ort der Pflanzenschutz anders umgesetzt wird als geplant.
Zwischenfrucht-Begrünungen können bis spätestens 31. August auf die Varianten 1, 2 oder 3 und bis spätestens 30. September auf die Varianten 4, 5, 6 oder 7 geändert werden. Ebenso können bis zu den genannten Fristen die Variantenflächen ausgedehnt oder Varianten neu beantragt werden.