Welche Parameter sind zu beproben?
Teilnehmer am "Vorbeugenden Grundwassersschutz - Acker" müssen bei der Ziehung von Bodenproben Folgendes beachten:
- Bis spätestens 31. Dezember 2026 ist pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Ausgangsbasis für die Berechnung der Anzahl benötigter Bodenproben sind die Ackerflächen gemäß Beantragung im Mehrfachantrag 2026, unabhängig von der Schlagnutzung und der Einbringung in etwaige andere Maßnahmen sowie unabhängig von der Prämiengewährung für die Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker".
Tipp: Auf die ausreichende Anzahl von Bodenproben achten - "lieber eine Bodenprobe zu viel als zu wenig!". - Akkreditiertes Labor ist Voraussetzung - als akkreditiert gelten jene Labore, die eine Zertifizierung gemäß den Normen für die betroffenen Parameter vorweisen können.
- Ziehung von Bodenproben bzw. Analyse dieser Bodenproben nach den Normen entsprechend den Richtlinien für sachgerechte Düngung oder nach der EUF-Methode
- Bestimmung des Stickstoff-, Phosphor- und Kaliumgehaltes sowie des pH-Wertes und des Humusgehaltes
-- Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen.