Seit 1. Jänner 2024 dürfen
vom AMS Beschäftigungsbewilligungen
für Saisonarbeitskräfte
(max. Geltungsdauer bis
zu 6 Monaten) erteilt werden,
bei „Stammarbeitskräften“
(= Beschäftigung in den letzten
drei Jahren in der LuF) bis zu 9
Monaten. Für Wien wurde laut
Verordnung ein Kontingent in
der Höhe von 76 Plätzen festgelegt.
Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten und dürfen zu den Saisonspitzen (Mai bis September) um bis zu 30 % überschritten werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation unbedingt erforderlich ist.
Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten und dürfen zu den Saisonspitzen (Mai bis September) um bis zu 30 % überschritten werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation unbedingt erforderlich ist.