Abgabe von Pflanzenschutzmittel-Gebinden
Besondere Bestimmungen bei Produkten mit „ernster Gesundheitsgefahr“
Seit dem 1.
Jänner 2026
können landund
forstwirtschaftliche
Betriebe
leere Pflanzenschutzmittel-
Gebinde mit dem Gefahrensymbol
„ernste Gesundheitsgefahr“
nach ordnungsgemäßer
Reinigung kostenlos
entsorgen.
Auch Gebinde
ohne Gefahrensymbol können
kostenlos abgegeben werden.
Grundvoraussetzung:- Gebindeart- und Größe:
Kunststoffflaschen und -kanister
bis max. 25 Liter
- Entpflichtung der Verpackung:
- Bei Produkten, die regulär
in Österreich gekauft wurden,
ist die Entpflichtung
bereits erfüllt.
- Bei Eigenimporten aus
dem Ausland kann die Entpflichtung
fehlen.
Vor der Entsorgung zu beachten:- Gebinde vollständig restentleeren
- 3‑mal ausspülen (Spülwasser
zur Spritzbrühe geben)
- Austropfen und vollständig
trocknen lassen
- Gebinde nicht verschließen,
Verschlüsse separat abgeben
- Gebinde müssen optisch
sauber sein
Zusätzliche Anforderungen
bei Gebinden mit „ernster
Gesundheitsgefahr“:- Gefahrensymbole müssen
100% entfernt oder unkenntlich
gemacht werden
(z.B. Übersprühen) um Beanstandungen
zu vermeiden.
Wichtig: Gebinde mit dem
Gefahrensymbol „giftig“ (Totenkopf)
können nicht kostenlos
abgegeben werden.
Möglichkeiten zur Abgabe:
1. Abgabe bei gewerblichen
Übergabestellen (siehe Tabelle):
- Eine kostenlose Vorabregistrierung
im Anfallstellenregister
der VKS (Verpackungskoordinierungsstelle)
ist erforderlich.
-
- Anleitung für pauschalierte
Land- und Forstwirte
(siehe QR-Code)
- Anleitung für Betriebe
mit UID-Nummer
(siehe QR-Code)
2. Abgabe beim Vertreiber (Lagerhaus
bzw. Landesproduktenhändler)
- Keine Registrierung notwendig,
da diese Betriebe
schon als Abfall-Anfallstelle
registriert sind.
Wichtig: Eine Entsorgung
über die Gelbe Tonne oder den
Gelben Sack ist nicht zulässig.
24.03.2026
Autor:Sarah Scheiblmair, BSc