Für Informationen rund um die MFA-Antragstellung empfiehlt sich allen voran eine Bekanntgabe der E-Mail-Adresse im Rahmen der Stammdaten im eAMA (www.eama.at). © Steve Buissinne |
Rund um die MFA-Antragstellung und die Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik gibt es viele Fristen und Auflagen, die es gilt im Auge zu behalten. Aus diesem Grund bieten die AMA sowie die Landwirtschaftskammern Antragstellern nach Bekanntgabe ihrer E-Mail-Adresse einen wachsenden Umfang an Informationen und Serviceleistungen an. Wichtig ist es, die bekanntgegebene E-Mail-Adresse regelmäßig auf neu eingegangene E-Mails zu prüfen.