Mit der sozialen Betriebshilfe
erhalten Landwirt:innen bei
Krankheit oder Unfall schnelle
Hilfe. So bietet die SVS bei unaufschiebbaren
Arbeiten am
Betrieb einen Kostenzuschuss
für Ersatzkräfte. Die Erhöhung
des Zuschusses von zehn auf
zwölf Euro pro Stunde bringt
nun deutliche Verbesserungen
für bäuerliche Familien in Notsituationen.
In Summe stehen
zusätzlich rund 1,3 Millionen
Euro für die soziale Absicherung
der bei der SVS Versicherten
(Bauern und Gewerbe) zur
Verfügung.
Die Erhöhung durch die SVS gilt einheitlich – sowohl für die selbstorganisierte Betriebshilfe im gewerblichen Bereich in Kooperation mit den Betriebshilfevereinen als auch für die wichtige bäuerliche Nachbarschaftshilfe. Im Krankheitsfall, bei Unfall, Tod oder Kuraufenthalt des Betriebsführers oder von hauptberuflich im Betrieb mittätigen Angehörigen finanziert die soziale Betriebshilfe unaufschiebbare Arbeiten im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Geeignete Betriebshelfer: innen werden im bäuerlichen Bereich weiterhin über den bewährten Kooperationspartner „Maschinenring“ zur Verfügung gestellt.
Die Erhöhung durch die SVS gilt einheitlich – sowohl für die selbstorganisierte Betriebshilfe im gewerblichen Bereich in Kooperation mit den Betriebshilfevereinen als auch für die wichtige bäuerliche Nachbarschaftshilfe. Im Krankheitsfall, bei Unfall, Tod oder Kuraufenthalt des Betriebsführers oder von hauptberuflich im Betrieb mittätigen Angehörigen finanziert die soziale Betriebshilfe unaufschiebbare Arbeiten im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Geeignete Betriebshelfer: innen werden im bäuerlichen Bereich weiterhin über den bewährten Kooperationspartner „Maschinenring“ zur Verfügung gestellt.