Geregelt ist auch die Meldepflicht von Bienenstöcken, wodurch der Eigentümer eines Bienenvolkes verpflichtet ist, der Landwirtschaftskammer Wien bis längstens 30. April jeden Jahres die Zahl der von ihm gehaltenen Bienenvölker schriftlich bekanntzugeben.
Dafür steht das Formular „Evidenzmeldung Bienenvölker 2024“ als Download auf der Homepage der LK Wien bereit.
Evidenzmeldung und Meldeverpflichtung von Bienenvölkern
Im Wiener Bienenzuchtgesetz LGBl. für Wien Nr. 56/2000, wird die Haltung und Zucht von Bienen in Wien geregelt. Unter anderem enthält das Gesetz wichtige Vorgaben, welche die Errichtung von Heim- sowie Wanderbienenstände betrifft.
Meldeverpflichtung der Bienenvölker an das Veterinärinformationssystem
Auf Basis der Änderung der Tierkennzeichnungs- und Registrierungsverordnung 2009 (TKZVO-Novelle 2015), welche am 8. Juli 2015 kundgemacht wurde, ist jeder Imker dazu verpflichtet, die von ihm betreuten Bienenvölker an das Veterinärinformationssystem (VIS) http://www.statistik.at/ovis unter Angabe von Benutzererkennung und Passwort zu melden. Diese Regelung gilt bereits ab der Haltung von einem Bienenvolk!