Die Nutzung von Acker-/Grünlandflächen für Zeltfeste oder als Parkplatz während der Vegetationsperiode ist an die AMA vor dessen Beginn zu melden. © Jakob Leitner |
Bei der nicht-landwirtschaftliche Nutzung von im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik im Mehrfachantrag (MFA) beantragten Flächen ist zu unterscheiden, ob die nicht-landwirtschaftliche Nutzung innerhalb oder außerhalb der Vegetationsperiode stattfindet und welche Beeinträchtigung der Flächen durch die Inanspruchnahme entsteht. Je nach Sachverhalt ist aktiv mittels Korrektur/Codierung im MFA zu reagieren, eventuell auch auf Prämien zu verzichten. Zusätzlich können Meldungen an die AMA unter “Eingaben -> Andere Eingaben“ im eAMA noch vor Beginn der nicht-landwirtschaftlichen Nutzung notwendig sein.