Fördervoraussetzungen
Die Erzeugung von landwirtschaftlichen Produkten, Lebensmitteln und Zierpflanzen im Rahmen einer anerkannten Qualitätsregelung (biologische Produktion, geschützte Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben, gebietstypischer Qualitätswein (DAC) sowie AMA-Gütesiegel).
Neue/erstmalige Teilnahme an einer anerkannten Qualitätsregelung, oder es wurde in der alten Förderperiode (LE 14-20) bereits ein Förderantrag bewilligt, aber noch nicht über den max. Zeitraum von fünf Jahren ausbezahlt.
Neue/erstmalige Teilnahme an einer anerkannten Qualitätsregelung, oder es wurde in der alten Förderperiode (LE 14-20) bereits ein Förderantrag bewilligt, aber noch nicht über den max. Zeitraum von fünf Jahren ausbezahlt.