Was ist zu beachten?
Grundsätzlich ist für die Bemessung der Düngeobergrenze von Feldgemüsekulturen, die auf mehr als 0,3 ha angebaut werden, die im Boden vorhandene nutzbare mineralische Stickstoffmenge (Nmin) zum Zeitpunkt des Anbaus zu berücksichtigen. Diese ist von der Düngeobergrenze der jeweiligen Kultur abzuziehen. Zudem müssen eventuell vorhandene Vorfruchtwerte aus Ackerbaukulturen in Abzug gebracht werden.
Bei Vorliegen eines repräsentativen Nmin-Analyseergebnisses kann dieses herangezogen werden. Liegt kein Messergebnis vor, so ist der Nmin-Wert mittels Summenbildung der Parameter N-Mindestvorrat und N-Nachlieferung aus Ernterückständen der Vorkultur zu berechnen. Der Parameter N-Nachlieferung aus Ernterückständen kann für im Folgejahr angebaute Folgekulturen halbiert werden. Für Folgekulturen, welche keine Gemüsekultur darstellen, stellt der errechnete Nmin-Wert einen Vorfruchtwert dar. Ein Nmin-Analyseergebnis kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Bei einem Wechsel von einer Ackerbaukultur (nicht Feldgemüse) auf eine Feldgemüsekultur müssen gegebenenfalls vorhandene Vorfruchtwerte auf die Düngeobergrenze der Feldgemüsekultur Anwendung finden und dieser in Abzug gebracht werden.
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" müssen hinsichtlich der Berechnungsweise zudem einen gegebenenfalls vorhandenen N-Saldo einbeziehen. Diese Vorgehensweise wird gesondert erläutert.
Bei Vorliegen eines repräsentativen Nmin-Analyseergebnisses kann dieses herangezogen werden. Liegt kein Messergebnis vor, so ist der Nmin-Wert mittels Summenbildung der Parameter N-Mindestvorrat und N-Nachlieferung aus Ernterückständen der Vorkultur zu berechnen. Der Parameter N-Nachlieferung aus Ernterückständen kann für im Folgejahr angebaute Folgekulturen halbiert werden. Für Folgekulturen, welche keine Gemüsekultur darstellen, stellt der errechnete Nmin-Wert einen Vorfruchtwert dar. Ein Nmin-Analyseergebnis kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Bei einem Wechsel von einer Ackerbaukultur (nicht Feldgemüse) auf eine Feldgemüsekultur müssen gegebenenfalls vorhandene Vorfruchtwerte auf die Düngeobergrenze der Feldgemüsekultur Anwendung finden und dieser in Abzug gebracht werden.
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" müssen hinsichtlich der Berechnungsweise zudem einen gegebenenfalls vorhandenen N-Saldo einbeziehen. Diese Vorgehensweise wird gesondert erläutert.