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    Stickstoffdüngung im Feldgemüsebau

    Mit der neuen Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung (NAPV), welche seit 1. Jänner 2023 Gültigkeit besitzt, wurden unter anderem die Vorgaben für die Stickstoffdüngung im Feldgemüsebau novelliert. Grundsätzlich sind gemäß NAPV die gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen im Bereich der Stickstoffdüngung bis spätestens 31. Jänner des jeweiligen Folgejahres abzuschließen. Für das Wirtschaftsjahr 2023 ist dieser Stichtag somit der 31. Jänner 2024. Die Vorgaben für den Feldgemüsebau sind für die abschließenden Aufzeichnungen des Wirtschaftsjahres 2023 zu berücksichtigen.
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    Die NAPV bringt neue Vorgaben bei der N-Düngung im Feldgemüsebau. © BWSB
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    Die NAPV bringt neue Vorgaben bei der N-Düngung im Feldgemüsebau. © BWSB
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    Was ist zu beachten?

    Grundsätzlich ist für die Bemessung der Düngeobergrenze von Feldgemüsekulturen, die auf mehr als 0,3 ha angebaut werden, die im Boden vorhandene nutzbare mineralische Stickstoffmenge (Nmin) zum Zeitpunkt des Anbaus zu berücksichtigen. Diese ist von der Düngeobergrenze der jeweiligen Kultur abzuziehen. Zudem müssen eventuell vorhandene Vorfruchtwerte aus Ackerbaukulturen in Abzug gebracht werden.
    Bei Vorliegen eines repräsentativen Nmin-Analyseergebnisses kann dieses herangezogen werden. Liegt kein Messergebnis vor, so ist der Nmin-Wert mittels Summenbildung der Parameter N-Mindestvorrat und N-Nachlieferung aus Ernterückständen der Vorkultur zu berechnen. Der Parameter N-Nachlieferung aus Ernterückständen kann für im Folgejahr angebaute Folgekulturen halbiert werden. Für Folgekulturen, welche keine Gemüsekultur darstellen, stellt der errechnete Nmin-Wert einen Vorfruchtwert dar. Ein Nmin-Analyseergebnis kann in diesem Fall nicht geltend gemacht werden. Bei einem Wechsel von einer Ackerbaukultur (nicht Feldgemüse) auf eine Feldgemüsekultur müssen gegebenenfalls vorhandene Vorfruchtwerte auf die Düngeobergrenze der Feldgemüsekultur Anwendung finden und dieser in Abzug gebracht werden.

    Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" müssen hinsichtlich der Berechnungsweise zudem einen gegebenenfalls vorhandenen N-Saldo einbeziehen. Diese Vorgehensweise wird gesondert erläutert.

    Vorgehensweise bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker"

    Teilnehmende an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" müssen für Flächen innerhalb der Gebietskulisse der ÖPUL-Maßnahme schlagbezogene Aufzeichnungen über die Stickstoff-Düngung gemäß § 9, Absatz 6 der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung führen. Gemäß diesem Paragraphen sind
    • die Bezeichnung und Größe des Schlages,
    • die Art und Menge der auf dem Schlag ausgebrachten Düngemittel,
    • das Datum einer ggf. erfolgten Bewässerung sowie der Bewässerungsmenge,
    • das Datum des Anbaus und der Ernte,
    • die Dokumentation der schlagbezogenen Erntemenge samt Wiegebelegen sowie
    • die Berechnung eines Stickstoffsaldos erforderlich.
    Stickstoffüberschüsse bzw. Stickstoffsalden von mehr als 10 kg N/ha müssen nach Berücksichtigung eines Reduktionsfaktors (80% für Trockengebiete und 60% für Feuchtgebiete) der Düngeobergrenze der folgenden Hauptfrucht in Abzug gebracht werden.

    Bei Teilnahme an GW 2030 müssen im Bereich des Feldgemüsebaus folgende Szenarien der Abfolge der Hauptkulturen unterschieden und berücksichtigt werden:

    • 1. Wechsel von einer Ackerbaukultur, welche keine Feldgemüsekultur darstellt, auf eine Feldgemüsekultur:
      Vorhandene N-Salden und Vorfruchtwirkungen sind der Düngeobergrenze der Feldgemüsekultur in Abzug zu bringen.
    • 2. Fruchtfolge von Feldgemüsekultur auf Feldgemüsekultur:
      Ein vorhandener Stickstoffsaldo muss allenfalls angerechnet werden. Ist nun das Nmin-Messergebnis bzw. der berechnete Nmin höher als der Stickstoffsaldo, so muss der Nmin-Wert der folgenden Feldgemüsekultur in Abzug gebracht werden. Ist im Gegensatz der Stickstoffsaldo größer als der Nmin-Wert, so ist der Stickstoffsaldo anstatt des Nmin in Abzug zu bringen.
    • 3. Fruchtwechsel von Feldgemüsekultur auf eine Ackerbaukultur, welche keine Gemüsekultur darstellt. Der Anbau der Folgekultur findet im selben Jahr wie die Ernte der Gemüsekultur statt:
      Hier müssen ein gegebenenfalls vorhandener Stickstoffsaldo aus der Feldgemüsekultur und der berechnete Nmin-Wert (= Summe aus Mindestvorrat und Stickstoffnachlieferung aus den Ernterückständen im selben Jahr) der Düngeobergrenze der Ackerbaukultur in Abzug gebracht werden.
    • 4. Fruchtwechsel von Feldgemüsekultur auf eine Ackerbaukultur, welche keine Gemüsekultur darstellt. Der Anbau der Folgekultur findet im Folgejahr statt:
      Hier müssen ein gegebenenfalls vorhandener Stickstoffsaldo aus der Feldgemüsekultur und der berechnete Nmin-Wert (= Summe aus Mindestvorrat und Stickstoffnachlieferung aus den Ernterückständen Folgejahr) der Düngeobergrenze der Ackerbaukultur in Abzug gebracht werden.
    Es gilt bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" zu bedenken, dass auf Schlägen größer 0,3 ha Feldgemüse nach der Ernte der Feldgemüsekultur noch im Herbst (bis 15. November) eine Folgefrucht anzubauen ist. Dies kann z.B. mittels Anbau einer Winterung bzw. einer Zwischenfrucht gemäß der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" oder "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" erfolgen.

    Wo findet man die relevanten Tabellenwerte?

    Die Tabellenwerte für Feldgemüsekulturen können der Nitrat-Aktionsprogramm-Verordnung, Anlage 3, Seite 14 ff. sowie der Tabelle “Düngewerte Gemüse für die Nährstoffe Stickstoff, Phosphor und Kalium“ (erreichbar unter der Rubrik Formulare und Merkblätter im Unterpunkt "Konditionalität" der AMA-Homepage) entnommen werden.
    Darüber hinaus steht die Veröffentlichung der 4. Auflage der Richtlinien für die sachgerechte Düngung im Feldgemüsebau bevor, in der die Themen rund um die Düngebemessung und deren Methodik im Detail erläutert werden.

    Hilfestellung durch ÖDüPlan Plus und LK-Düngerrechner

    Um die sehr komplexen Vorgaben im Bereich des Feldgemüsebaus korrekt umzusetzen, wird die Nutzung einer professionellen Aufzeichnungssoftware, wie beispielsweise des ÖDüPlan Plus, empfohlen.
    Eine Erweiterung des LK-Düngerrechners um die Vorgaben des Feldgemüsebaus wird in Kürze online verfügbar sein. Ein Excel-Aufzeichnungstool zur Berechnung der maximal zulässigen Stickstoffdüngung vor, zu und nach Feldgemüsekulturen wurde kürzlich entwickelt und steht im Downloadbereich des LK-Düngerrechners zur Verfügung.
    Bei Rückfragen zu Nutzung und Bedienung der erwähnten Hilfswerkzeuge oder Fragen zu den rechtlichen Vorgaben kann das Beratungsangebot der Boden.Wasser.Schutz.Beratung (Tel.-Nr.: 050 6902-1426) bzw. E-Mail: bwsb@lk-ooe.at genutzt werden.
    Links zum Thema
    • Formulare & Merkblätter | AMA - AgrarMarkt Austria
    • ÖDüPlan Plus
    • LK-Düngerrechner - ein kostenloses EDV-Programm der Landwirtschaftskammern
    Downloads zum Thema
    • Düngeobergrenzen_Feldgemüse_Excel-Tool_20240125
    • LK-Düngerrechner_ab_2023_(20240326)_Feldgemüse
    17.01.2024
    Autor:Simon Kriegner-Schramml, BSc.
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    Weitere Informationen:
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