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Seit 1. Jänner 2024 dürfen vom AMS Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte (max. Geltungsdauer bis zu 6 Monaten) erteilt werden, bei „Stammarbeitskräften“ (= Beschäftigung in den letzten drei Jahren in der LuF) bis zu 9 Monaten. Für Wien wurde laut Verordnung ein Kontingent in der Höhe von 76 Plätzen festgelegt. Diese Zahlen entsprechen den erhöhten Kontingentzahlen gemäß der Saisonkontingentverordnung 2023 im Herbst. In der vergleichbaren Kontingentverordnung 2023 im Jänner wurden für Wien 65 Plätze freigegeben.
Infolge der beabsichtigten Umschichtung der Kontingente (mehr Saisonarbeitskräfte zu Lasten der Erntehelfer) stehen für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfer:innen (max. Beschäftigungsdauer 6 Wochen) wie bisher 3 Kontingentplätzte zur Verfügung. Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten und dürfen zu den Saisonspitzen (Mai bis September) um bis zu 30 % überschritten werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation unbedingt erforderlich ist.
Infolge der beabsichtigten Umschichtung der Kontingente (mehr Saisonarbeitskräfte zu Lasten der Erntehelfer) stehen für die kurzfristige Beschäftigung von ausländischen Erntehelfer:innen (max. Beschäftigungsdauer 6 Wochen) wie bisher 3 Kontingentplätzte zur Verfügung. Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten und dürfen zu den Saisonspitzen (Mai bis September) um bis zu 30 % überschritten werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation unbedingt erforderlich ist.