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Mit Jahresende 2023 sind einige bisher geltende Bestimmungen zum schrittweisen Übergang zwischen „alten“ (gemäß VO (EU) 834/2007) und „neuen“ (gemäß VO (EU) 2018/848) EU-Rechtsvorgaben ausgelaufen und jährlich zu evaluierende Verfügbarkeitsangaben (Eiweißfuttermittel, Bio-Küken und Bruteier) wurden aktualisiert bzw. national noch zu bestimmende Produktionsschriften (Neuweltkamele, Insekten als Bio-Futtermittel) festgelegt. Damit sind folgende rechtliche Punkte relevant geworden und ab heuer berücksichtigen.