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Direktzahlungen & ÖPUL

AMA Bescheide und Mitteilungen zu Direktzahlungen und ÖPUL
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Am 21. Dezember 2023 wurden seitens der Agrarmarkt Austria die Direktzahlungen 2023 zu 100 Prozent, die Ausgleichzulage und ÖPUL (ausgenommen die Prämien für die Maßnahme Begrünung - Zwischenfruchtanbau) zu 75 Prozent ausbezahlt. Die Nachzahlung der restlichen 25 Prozent der Prämien für ÖPUL und AZ bzw. 100 Prozent der Prämien für die ÖPUL-Maßnahme Begrünung - Zwischenfruchtanbau ist zukünftig jeweils im Juni des Folgejahres geplant - für den MFA 2023 wird das im Juni 2024 sein. Neben der Hauptberechnung von Direktzahlungen, ÖPUL und AZ des Antragsjahres 2023 wurden mit diesem Datum auch noch Nachberechnungen für Förderungen der alten Programmperiode, sowie der Stromkostenzuschuss Stufe 2 (Nachweisverfahren) und die Soforthilfemaßnahme für Erzeuger in den Agrarsektoren 2023 durchgeführt. Die CO2- Rückvergütung für die Jahre 2022 und 2023 ist für Juni 2024 geplant.

Bescheide und Mitteilungen

Die Bescheide und Mitteilungen zu den Direktzahlungen und Ausgleichzahlungen für ÖPUL und AZ - Antragsjahr 2023 werden von der AMA am 10. Jänner 2024 versendet. Die elektronische Zustellung der Bescheide und Mitteilungen erfolgt über „MeinPostkorb“ des Unternehmensserviceportals (https://www.usp.gv.at). Alle betroffenen Antragstellerinnen und Antragsteller werden darüber per E-Mail verständigt.

Es wird empfohlen, die in den Bescheiden ausgewiesenen Prämien (z.B. die Basisprämie, den Junglandwirte- Zuschlag) oder die in den ÖPUL- und AZ-Mitteilungen angeführten Ausgleichszahlungen umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin genau zu überprüfen. Sollten berechtigte Einwände zu diesen Berechnungen und Auszahlungen vorliegen, so kann innerhalb der geltenden Fristen Beschwerde oder Einspruch erhoben werden.

Bescheidbeschwerde

Gegen einen Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab Zustellung eine Beschwerde bei der AMA entweder schriftlich, online im eAMA oder im Wege der Landwirtschaftskammer eingebracht werden. Wurde bereits eine Beschwerde zu einem vorliegenden Sachverhalt eingebracht und wiederspricht der neue Bescheid dem Verständnis des Landwirten, so kann bei Bedarf ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) gestellt werden (Vorlageantrag). Die Frist für einen derartigen Vorlageantrag beträgt jedoch nur zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides. Die jeweils gültige Frist für eine Beschwerde bzw. einen Vorlageantrag ist in der Rechtsmittelbelehrung des Bescheides konkret angedruckt und muss ausnahmslos eingehalten werden.

Einspruch zur ÖPUL oder AZ-Auszahlung

ÖPULoder AZ-Auszahlung Liegen zu den ÖPUL- bzw. AZ-Mitteilungen berechtigte Einwände vor, so kann ebenfalls innerhalb von vier Wochen ein Einspruch entweder schriftlich, online im eAMA oder im Wege der Landwirtschaftskammer Wien eingebracht werden.

Nicht zustande gekommene Maßnahmen

In der ÖPUL-Mitteilung wird auch angeführt, wenn eine ÖPUL-Maßnahme 2023 nicht gültig zustande gekommen ist. In diesen konkreten Fällen kann die betreffende Maßnahme auch noch im Jänner 2024 - umgehend nach Zustellung der ÖPUL-Mitteilung - für den MFA 2024 nachbeantragt werden.

Für Fragen und Hilfestellungen steht Ihnen Ing. Philipp Prock unter der Telefonnummer 01/587 95 28-24 bzw. per Mail unter philipp.prock@lk-wien.at gerne zur Verfügung.
21.12.2023
Autor:Ing. Philipp Prock
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