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Kammerumlage ab 2024

Sicherstellung des Leistungsangebots durch Erhöhung der Kammerumlage
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Die Landwirtschaftskammer Wien arbeitet als gesetzliche Interessenvertretung für eine nachhaltige Entwicklung der Wiener Stadtlandwirtschaft und der mit ihr verbundenen Acker-, Wein-, Obst- und Gartenbaubetrieben und aller Sonderformen.

Die Landwirtschaftskammer Wien bündelt die Vielfalt der Landwirtschaft zu einem gemeinsamen Sprachrohr. Die Mitarbeiter:innen der Landwirtschaftskammer Wien beraten und servicieren in allen Produktionssparten, sind in der Weiterbildung engagiert, unterstützen bei betrieblichen Entwicklungsschritten, der Förderungsabwicklung und vertreten die Interessen aller Kammerzugehörigen.

Dafür ist eine entsprechende personelle und strukturelle Ausstattung notwendig. Durch die allgemeinen Lohnsteigerungen im Jahr 2023 und für das Jahr 2024 steigen die Kosten. Aufgrund der Mehrkosten für Energie etc. sind auch die Sachkosten steigend. Zur Sicherung der Umsetzung der im Wiener Landwirtschaftskammergesetz und im Wiener Landwirtschaftsgesetz übertragenen Aufgaben, Maßnahmen und Betrauungen bedarf es einer effizienten Unternehmensorganisation.

In intensiven Gesprächen mit dem Land Wien konnte eine Erhöhung der Unterstützung durch das Land Wien für die gesetzlich übertragenden Aufgaben und Maßnahmen vereinbart werden. Zusätzlich tragen neue Leistungsverträge mit dem BML – Stichwort Beratungsförderung 2024+ -und die Betrauung als Bewilligungsstellen für sämtliche Agrarförderungsmaßnahmen zur verbesserten Finanzierung bei.

Um das Leistungs- und Serviceangebot der Landwirtschaftskammer weiterhin aufrecht zu erhalten, wurde in der Vollversammlung der LK Wien am 30. November eine Erhöhung der Kammerumlage bei gleichzeitigem möglichst effizienten Einsatz der Mittel einstimmig beschlossen.

Der einstimmig von allen Fraktionen getragene Beschluss sieht eine Erhöhung der Kammerbeitragssätze 2024 um 12 % und eine Erhöhung des Grundbetrages von € 30 auf € 55 vor. Ausgenommen von der 12%igen Erhöhung sind die nach dem steuerpflichtigen Jahresumsatz zu ermittelnden Kammerbeiträge.

Die detaillierten Kammerbeitragssätze 2024 sind auf der Webseite veröffentlicht.
Mit diesem Maßnahmenpaket kann auch in Zukunft das umfangreiche Leistungsangebot und eine starke und unabhängige Interessenvertretung gesichert werden.
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  • Beitragsordnung
20.12.2023
Autor:KDir. Ing. Robert Fitzthum
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