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Anleitung zur Eingabe der Tierhaltererklärung im VIS

Die jährliche Abgabe der Tierhaltererklärung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem gilt ab 2024 für jeden Schweinebetrieb. Sie muss erstmals am 31. März 2024 vorliegen.
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Bis spätestens So, 31. März 2024 ist eine Tierhaltererklärung im VIS hochzuladen. Die neue Regelung betrifft ausnahmslos alle Schweinehalter. © light-poet sonsedskaya/adobe.stock.com
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Bis spätestens So, 31. März 2024 ist eine Tierhaltererklärung im VIS hochzuladen. Die neue Regelung betrifft ausnahmslos alle Schweinehalter. © light-poet sonsedskaya/adobe.stock.com
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Die Hintergründe

Die Tierhaltererklärung ist Grundlage für die rechtsichere Haltung von kupierten Schweinen. Mit ihr weisen Halter kupierter Tiere nach, ob die Unerlässlichkeit des Kupierens gegeben ist und welche Optimierungsmaßnahmen am Betrieb aufgrund der durchgeführten Risikoanalyse umgesetzt werden. Falls kein Nachweis der Unerlässlichkeit vorliegt, muss mit der Haltung einer unkupierten Kontrollgruppe begonnen werden.

Wie weise ich die Unerlässlichkeit nach?

Der Nachweis der Unerlässlichkeit kann entweder im eigenen Betrieb begründet sein (Schwellenwert der Verletzungshäufigkeit liegt bei zwei Prozent) oder/und durch das Erreichen des Schwellenwerts innerhalb von Lieferbeziehungen (Austausch der Tierhaltererklärung zwischen den Partnerbetrieben bzw. bei Vermittlungsferkeln über die Erzeugergemeinschaften/Ferkelhändler).

Achtung: Auch Halter unkupierter Tiere müssen Tierhaltererklärung ausfüllen

Betriebe, die ausschließlich unkupierte Tiere halten, müssen ebenfalls eine Tierhaltererklärung, allerdings in einer verkürzten Form abgeben.

Zugangsdaten und Co.: So gebe ich die Tierhaltererklärung ein

Der Einstieg in das Online-Portal des VIS erfolgt nach Eingabe der persönlichen Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten können nach Eingabe der Betriebsnummer und Adressdaten über den folgenden Link angefordert werden: https://vis.statistik.at/vis/formulare/vis-web-zugriffsdaten

Die Zugangsdaten werden innerhalb von etwa zehn bis 14 Tagen per Post zugeschickt. Mit ihnen kann man sich dann über den folgenden Link einloggen: https://portal.statistik.at/

Die Tierhaltererklärung findet man unter „Antrag“ -> „sonstige Anträge für Tierhalter“ -> „Tierhaltererklärung gemäß Tierhaltungsverordnung“. Das VIS bietet eine detaillierte Anleitung an, in der die Erstellung der Tierhaltererklärung Schritt für Schritt dargestellt ist: https://vis.statistik.at/fileadmin/ovis/media/documents/anleitungen/VIS_Anleitung_Bekanntgabe_der_Tierhaltererklaerung.pdf
Links zum Thema
  • Schritt-für-Schritt Video-Anleitung "Tierhaltererklärung"
14.02.2024
Autor:DI Martina Gerner
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Weitere Informationen:
  • Unterlage zur Risikoanalyse: Leitlinie der Fachstelle für Tierhaltung und Tierschutz

  • Aktionsplan Schwanzkupieren im Überblick

  • Anleitung zur Eingabe der Tierhaltererklärung im VIS

  • Unterlagen zum Aktionsplan: Haltung von ausschließlich unkupierten Tieren am Betrieb

  • Unterlagen zum Aktionsplan: Haltung von kupierten Tieren am Betrieb

  • Vereinfachung für kleine Schweinebetriebe

  • Tierhaltererklärung - Kleinstbetriebsregelung