Am 15. Dezember 2024 fanden die alljährlichen Kollektivvertragsverhandlungen für die Weinbaubetriebe des Bundeslandes Wien (Kollektivvertrag für die Dienstnehmer in den Weinbaubetrieben des Bundeslandes Wien) zwischen der Gewerkschaft PRO-GE (Produktionsgewerkschaft) und der Landwirtschaftskammer Wien statt.
Lohnverhandlungen im Weinbau - Abgeltung der Inflation
Neue Lohntafel im Weinbau-Kollektivvertrag ab 1. Jänner 2024
Indexangepasste Lohnerhöhung um durchschnittliche 8,34 %
Den Auswirkungen der Teuerungswelle geschuldet, einigte man sich auf eine dem Index entsprechende Anpassung. Der durchschnittliche Jahresindex (Dezember 2022 bis November 2023) lag bei 8,3 Prozent. Lediglich die Kategorie des ungelernten Dienstnehmers wird um vier Cent über der Teuerungswelle angepasst. Die durchschnittliche Lohnerhöhung liegt somit bei 8,34 %.
Die neue Lohntafel gilt vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2024.
Die neue Lohntafel gilt vom 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2024.