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Jährliche Meldepflicht Weinbaukataster

Bestätigung der Angaben mittels MFA 2024
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© RWK Wien / Robert Herbst
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© RWK Wien / Robert Herbst
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Das Wiener Weinbaugesetz (§ 7 Abs. 4) sieht eine jährliche Bestätigung aller im Weinbaukataster geführten Daten vor. Diese jährlich verpflichtende Meldung erfolgt ausschließlich online über das Portal eAMA durch die Abgabe eines sogenannten „Mehrfachantrages Flächen“ im Zeitraum Anfang November 2023 bis Mitte April 2024. Zum Absenden der Meldung ist eine Handy-Signatur bzw ID Austria notwendig. Aufgrund des österreichischen Weingesetzes erfolgt die Verwaltung und Führung der weinbaulichen Daten österreichweit seit 2020 in einem einheitlichen Weinbaukataster, der durch die Agrarmarkt Austria (AMA) im digitalen System eAMA (www.eama.at) betrieben wird. Die Landwirtschaftskammer Wien ist vom Land Wien beauftragt worden, kostenlose Unterstützung bei der Weinbaukataster- Meldung (= Abgabe des Mehrfachantrages MFA) anzubieten. Folgende Möglichkeiten zur Abgabe des MFA stehen zur Verfügung.

1. Unterstützung bei der eigenen Abgabe des Mehrfachantrags in eAMA

Nach Terminvereinbarung führen wir Sie telefonisch oder per Online-Videokonferenz durch das System und erklären die notwendigen Klicks bis zur Abgabe der Meldung.

2. Persönlicher Termin in der LK Wien

Wenn die Daten nicht mehr aktuell sind (zB weitere Weinflächen wurden gepachtet oder gerodet usw.) oder wollen Sie den MFA persönlich mit Hilfe der LK Wien melden, vereinbaren Sie umgehend einen Termin. Neue Flächen können nur in Abstimmung mit Bewirtschafter: innen digitalisiert, dh im Luftbild als Polygon abgegrenzt, werden.
29.11.2023
Autor:Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA
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