Am 22. November 2023 beschloss
das Europäischen Parlament
bei seiner Plenarsitzung
in Straßburg den Vorschlag
der Europäischen Kommission
über die nachhaltige
Verwendung von Pflanzenschutzmitteln
(engl. SUR) abzulehnen.
Die qualifizierte
Mehrheit an Parlaments-Abgeordneten
stimmte nach einer
fachlichen Debatte am Vortag
gegen die von der Kommission
geforderten und stark umstrittenen
Verschärfungen im
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
Seit der offiziellen
Vorlage des Vorschlags im Jahr
2022, der die derzeit geltenden
Rechtsvorschriften (Richtlinie
2009/128/EG) ersetzen
sollte, wurden die geplanten
Änderungen u.a. von Seiten
der Landwirtschaft, der Politik
und der Umweltschutzorganisationen
stark diskutiert.
Was bisher geschah: Im Rahmen des Initiativrechts für Gesetzesentwürfe, legte die Europäische Kommission am 22. Juni 2022 den Vorschlag zur SUR vor, um den Pestizidumgang mit den EU-Leitinitiativen des Green Deals zu harmonisieren. Der Entwurf sah u.a. vor, die ausgebrachte Menge an Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50% zu reduzieren, die Verwendung in sensiblen Gebieten einzuschränken und die integrierte Schädlingsbekämpfung verpflichtend zu machen. Seit dem Einreichen berieten das Europäische Parlament und der Europäische Rat in verschiedenen Gremien über das geplante Gesetz und kamen im Dezember 2022 zu dem Schluss, dass von der Kommission eine ergänzende Studie zur Folgenabschätzung vorgelegt werden müsse. Der ursprüngliche Vorschlag, Berichte verschiedener Gremien, sowie die im Juli 2023 nachgereichte Studie wurden bei der Plenarsitzung des Parlaments im November 2023 berücksichtigt, bei der durch Abstimmung schlussendlich ein negatives Urteil für die aktuelle Fassung in erster Lesung erteilt wurde.
Was bisher geschah: Im Rahmen des Initiativrechts für Gesetzesentwürfe, legte die Europäische Kommission am 22. Juni 2022 den Vorschlag zur SUR vor, um den Pestizidumgang mit den EU-Leitinitiativen des Green Deals zu harmonisieren. Der Entwurf sah u.a. vor, die ausgebrachte Menge an Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50% zu reduzieren, die Verwendung in sensiblen Gebieten einzuschränken und die integrierte Schädlingsbekämpfung verpflichtend zu machen. Seit dem Einreichen berieten das Europäische Parlament und der Europäische Rat in verschiedenen Gremien über das geplante Gesetz und kamen im Dezember 2022 zu dem Schluss, dass von der Kommission eine ergänzende Studie zur Folgenabschätzung vorgelegt werden müsse. Der ursprüngliche Vorschlag, Berichte verschiedener Gremien, sowie die im Juli 2023 nachgereichte Studie wurden bei der Plenarsitzung des Parlaments im November 2023 berücksichtigt, bei der durch Abstimmung schlussendlich ein negatives Urteil für die aktuelle Fassung in erster Lesung erteilt wurde.