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CO2-Bepreisung

Die Ökosoziale Steuerreform 2022 hat die Einführung einer CO2-Bepreisung mittels nationalen Emissionszertifikaten, die gegenwärtig nicht vom europäischen Emissionszertifikatehandelssystem umfasst werden, gebracht.
Erfasst sind im Wesentlichen Treibhausgasemissionen aus den Energieträgern Benzin, Gasöl, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle und Kerosin. Die nationalen Emissionszertifikate hatten 2022 einen Ausgabewert von € 30 / t CO₂ und werden stufenweise auf € 45 (2024) und auf € 55 (2025) angehoben. Die Besteuerung des CO2-Ausstoß für Gartenbaubetriebe bedeuten eine zusätzliche finanzielle Mehrbelastung der ohnehin hohen Energiekosten von ca. € 9,9 /MWh im nächsten Jahr.

Bei einem durchschnittlich beheizten Gewächshaus mit Fruchtgemüseproduktion ergeben sich daraus Mehrkosten von € 15.000 bis € 18.000 pro ha. Die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene Entlastungsmaßnahmen in Form einer teilweisen Refundierung der Mehrbelastungen für energieintensive Unternehmen ist aufgrund fehlender Zustimmung durch die EU-Kommission aber noch immer nicht umgesetzt. Die Politik ist dringend gefordert, hier die versprochenen Entlastungsmaßnahmen auf Schiene zu bringen.
29.11.2023
Autor:KDir. Ing. Robert Fitzthum
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