Erfasst sind im
Wesentlichen Treibhausgasemissionen
aus den Energieträgern
Benzin, Gasöl, Heizöl,
Erdgas, Flüssiggas, Kohle
und Kerosin. Die nationalen
Emissionszertifikate hatten
2022 einen Ausgabewert
von € 30 / t CO₂ und werden
stufenweise auf € 45 (2024)
und auf € 55 (2025) angehoben.
Die Besteuerung des
CO2-Ausstoß für Gartenbaubetriebe
bedeuten eine zusätzliche
finanzielle Mehrbelastung
der ohnehin hohen
Energiekosten von ca. €
9,9 /MWh im nächsten Jahr.
Bei einem durchschnittlich beheizten Gewächshaus mit Fruchtgemüseproduktion ergeben sich daraus Mehrkosten von € 15.000 bis € 18.000 pro ha. Die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene Entlastungsmaßnahmen in Form einer teilweisen Refundierung der Mehrbelastungen für energieintensive Unternehmen ist aufgrund fehlender Zustimmung durch die EU-Kommission aber noch immer nicht umgesetzt. Die Politik ist dringend gefordert, hier die versprochenen Entlastungsmaßnahmen auf Schiene zu bringen.
Bei einem durchschnittlich beheizten Gewächshaus mit Fruchtgemüseproduktion ergeben sich daraus Mehrkosten von € 15.000 bis € 18.000 pro ha. Die im Gesetz grundsätzlich vorgesehene Entlastungsmaßnahmen in Form einer teilweisen Refundierung der Mehrbelastungen für energieintensive Unternehmen ist aufgrund fehlender Zustimmung durch die EU-Kommission aber noch immer nicht umgesetzt. Die Politik ist dringend gefordert, hier die versprochenen Entlastungsmaßnahmen auf Schiene zu bringen.