preview.lko.or.at
  • lk österreich
  • lk burgenland
  • lk kärnten
  • lk niederösterreich
  • lk oberösterreich
  • lk salzburg
  • lk steiermark
  • lk tirol
  • lk vorarlberg
  • lk wien
lk wien
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
    • Bildergalerien
    • Kontakt
  • Pflanzen
  • Tiere
    • Tiere
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
  • Förderungen
  • Recht & Steuer
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen

  • LK Wien
  • / Förderungen
  • / ÖPUL
  • Förderungen
  • Allgemein
  • Abwicklung
  • Konditionalität
  • Direktzahlungen
  • ÖPUL
  • Ausgleichszulage
  • Niederlassungsprämie
  • Investitionsförderung
  • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
  • Weitere Förderungen
  • Beratung

Weiterbildung im ÖPUL 2023

Einige der Maßnahmen des ÖPUL 2023 beinhalten in ihren Förderverpflichtungen die Absolvierung einschlägiger fachspezifischer Weiterbildungen.
[1737134596738519_7.jpg]
© Ernst Reischauer
Fenster schließen
© Ernst Reischauer
[1737134596738519_1.jpg]
Fenster schließen
In ausgewählten Maßnahmen des ÖPUL 2023 (siehe Tabelle) umfassen die Förderverpflichtungen Weiterbildungserfordernisse, welche dazu dienen sich maßnahmenbezogenes Fachwissen anzueignen und in der Höhe der Prämiensätze erhöhend berücksichtigt sind.

Frist für Absolvierung der Weiterbildung beachten

Betriebe, welche an den relevanten ÖPUL-Maßnahmen teilnehmen, haben bis Ende 2025 Zeit das notwendige Mindestausmaß an Weiterbildungsstunden je Maßnahme zu absolvieren. Davon ausgenommen sind die Maßnahmen “Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker“ und “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“, für welche die Weiterbildungserfordernisse noch bis Ende 2026 erfüllt werden können. Es wird jedoch empfohlen die Weiterbildungen so zeitnahe wie möglich zu absolvieren, da das erworbene Wissen dazu genutzt werden sollte die Umsetzung und Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen der jeweiligen Maßnahmen bestmöglich umzusetzen. Außerdem ist sicherzustellen, dass mit Ende des Weiterbildungszeitraums eine geschulte Person am Betrieb tätig ist. Verlässt die geschulte Person den Betrieb vor Ende der Frist der Weiterbildungserfordernis, ist sicherzustellen, dass eine andere geeignete Person die Schulung für den Betrieb innerhalb der Frist der relevanten Maßnahme(n) erfüllt.

Umfassendes Kursangebot des Ländlichen Fortbildungsinstituts nutzen

Mit Ausnahme der Weiterbildungen in der Maßnahme “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ und dem UBB/Bio-Zuschlag “Naturschutz-Monitoring“ bietet das Ländliche Fortbildungsinstitut (LFI) für alle weiterbildungsrelevanten Maßnahmen Kurse (in Präsenz oder als Webinar) an. Das aktuelle Kursangebot ist unter https://oe.lfi.at/weiterbildungen-%C3%B6pul-2023+2500+2673509 zu finden. Die Anrechenbarkeit eines Kurses für die ÖPUL-Weiterbildung ist mit einem eigenen Icon gekennzeichnet in der jeweiligen Kursbeschreibung unter “Anrechnung“ zu finden. Zusätzlich werden zeitnahe für alle ÖPUL-Maßnahmen mit Weiterbildungsverpflichtung Onlinekurse unter www.e.lfi.at bereitgestellt, welche zeit- und ortsunabhängig von zu Hause absolviert werden können.

Für die Weiterbildung für den Zuschlag “Naturschutz-Monitoring“ bei UBB und Bio ist das Österreichische Kuratorium für Landtechnik (ÖKL) zuständig. Die verpflichtenden Vernetzungstreffen in der Maßnahme “Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ werden von Suske Consulting, der für die Maßnahme verantwortlichen Stelle, angeboten.

Weiterbildung durch geeignete Person sicherstellen

Die Weiterbildung sollte in erster Linie von der Betriebsführerin bzw. dem Betriebsführer erfüllt werden, sie kann jedoch aufgrund betrieblicher Erfordernisse in Ausnahmefällen auch von einer am Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ehepartner, pensionierten Elternteil oder Hofnachfolger der Betriebsführerin bzw. des Betriebsführers, sofern diese keinen eigenen Betrieb führen. Die maßgebliche Einbindung ist bei einer etwaigen Vor-Ort-Kontrolle zu beweisen. Weiteres ist in jedem Fall die Teilnahmebestätigung an den relevanten Weiterbildungskursen für den Falle einer Vor-Ort-Kontrolle am Betrieb aufzubewahren.

Überblick über Weiterbildungserfordernisse im ÖPUL 2023

ÖPUL-Maßnahme Stundenausmaß Frist
Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) 3 31.12.2025
UBB: Zuschlag Naturschutz - Monitoring Einführungsveranstaltung im 1. Jahr der Teilnahme
Biologische Wirtschaftsweise (Bio) 3 (DIV) + 5 (BIO) 31.12.2025
Bio: Zuschlag Naturschutz - Monitoring Einführungsveranstaltung im 1. Jahr der Teilnahme
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel (EEB) 3 31.12.2025
Almbewirtschaftung - Naturschutz auf der Alm (ALPNAT) 4 31.12.2025
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker (GWA) 10 31.12.2026
GWA - Zuschlag Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien 3 31.12.2026
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) 5 31.12.2025
Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) Vernetzungstreffen 31.12.2026
In Tabellenprogramm öffnen
1 Schritt: Datei auf Festplatte speichern. speichern abbrechen
2 Schritt: In MS Excel öffnen.
Informationen zum aktuellen Kursangebot finden Sie auf der LFI-Seite Ihres Bundeslandes sowie in den Print- und Online-Medien Ihrer Landeslandwirtschaftskammer.
Links zum Thema
  • Kursangebot für Weiterbildungen im ÖPUL 2023
  • Onlinekursangebot des LFIs
  • Onlinekurs zu Biodiversität und Landwirtschaft
18.10.2023
Autor:Dipl.-Ing. Thomas Weber
Drucken
Empfehlen
Weitere Informationen:
1 2 3 4
  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

1 2 3 4