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Gewährleistung
Wer ein Tier verkauft, hat dem Käufer Gewähr zu leisten, dass es die ausdrücklich zugesagten Eigenschaften (z.B. Trächtigkeit des Tieres) aufweist, sowie jene Eigenschaften, die üblicherweise vorausgesetzt werden können (z.B. Gesundheit des Tieres). Als Mängel kommen in Betracht:
- Rechtsmängel (z.B. fehlendes Eigentum des Verkäufers)
- Krankheiten und
- sonstige Sachmängel (z.B. fehlendes zugesagtes Gewicht, mangelnde Leistungsfähigkeit, eine zugesagte, aber nicht vorhandene Trächtigkeit)