Abgabenänderungsgesetz 2023 beschlossen © Sieglinde Jell-Anreiter, LK OÖ |
Getreidebrennrecht
Jene Verfügungsberechtigten, die vor dem 1. Jänner 2022 aufgrund der geltenden gesetzlichen Vorgaben zulässigerweise Alkohol aus Getreide unter Abfindung hergestellt haben oder dazu berechtigt waren, können nun auch nach dem 1. Jänner 2022 (weiterhin) Alkohol aus Getreide unter Abfindung produzieren, auch wenn deren Betrieb nicht im gesetzlich definierten Berggebiet liegt. Die entscheidende Voraussetzung - dass dem Betriebsinhaber nicht genügend andere alkoholbildende Stoffe zur Verfügung stehen - bleibt dabei gleich.