Für den landwirtschaftlichen Eigentransport von Nutztieren gibt es je nach Transportstrecke unterschiedliche Anforderungen:
- Für bäuerliche Eigentransporte bis 50 km gelten Erleichterungen, wenn eigene Tiere in eigenen Transportmitteln transportiert werden. Einzuhalten sind die "Allgemeinen Bedingungen für den Transport von Tieren" sowie die tierschutzrelevanten Vorschriften zur Transportfähigkeit und zur Transportpraxis gemäß EU-Verordnung.
- Bei (Eigen-)Transporten über 50 bis maximal 65 km (zugleich unter acht Stunden) sind zusätzlich die technischen Vorschriften zu erfüllen.
- Für (Eigen-)Transporte über 65 km ist auch ein Befähigungsnachweis notwendig.