Als Fall höherer Gewalt können folgende Gründe anerkannt werden: Blitzschlag, Steinschlag, anzeigepflichtige Seuche, Naturkatastrophe, Wildtierriss, Präventivabtrieb Wolf, Präventivabtrieb Bär. Krankheit und Unfall (z.B. Absturz) gelten nicht als höhere Gewalt. Die Meldung von höherer Gewalt ist innerhalb von drei Wochen nach dem Zeitpunkt des Ereignisses vorzunehmen. Details über die beizulegenden Nachweise und weitere Einzelfälle können dem Merkblatt “Mehrfachantrag 2024“ unter
www.ama.at/fachliche-informationen/mehrfachantrag/merkblaetter und dem Informationsblatt “Almen & Gemeinschaftsweiden“ unter
www.ama.at/fachliche-informationen/almen-gemeinschaftsweiden/formulare-merkblaetter entnommen werden.
Fälle höherer Gewalt von Rindern, Schafen und Ziegen auf Almen sind ohrmarkenbezogen unter www.eama.at in der “Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ zu melden. Unabhängig von der Meldung höherer Gewalt ist für Rinder zusätzlich eine Verendungsmeldung des tierhaltenden Betriebs über das eAMA-RinderNET innerhalb von sieben Tagen durchzuführen. Fälle höherer Gewalt von Equiden und Neuweltkamelen sind über das Formular “Pferde und Neuweltkamele - Änderungsmeldung Alm/Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste“ vom almbewirtschaftenden Betrieb zu melden. Das Formular, zu finden unter
www.ama.at/fachliche-informationen/almen-gemeinschaftsweiden/formulare-merkblaetter, ist unter
www.eama.at hochzuladen.
Wenn es sich dabei um Tiere handelt, welche vom Heimbetrieb auch in die Maßnahmen “Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“, “Tierwohl - Weide“ oder “Tierwohl - Stallhaltung Rinder“ eingebracht wurden, muss zusätzlich zur Online-Meldung in der “Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste“ eine separate Online-Meldung durch den Heimbetrieb an die AMA erfolgen, damit bei Anerkennung der höheren Gewalt die betroffenen Tiere auch für diese ÖPUL-Maßnahmen angerechnet werden können.
Weitere detaillierte Informationen zu den geltenden Förderbedingungen der Maßnahmen “Almbewirtschaftung“ und "Tierwohl - Behirtung“ sowie zur Antragstellung sind in den jeweiligen Merkblättern unter
www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.