Die Konditionalität besteht aus 10 GLÖZ Standards und 11 GABs und müssen jährlich auf mindestens 1% der antragstellenden Betriebe kontrolliert werden. © BWSB/Wallner |
Gemäß EU-Vorgabe müssen pro Jahr mindestens 1% aller Betriebe, die flächen- und tierbezogene Förderungen beantragen, für eine VOK ausgewählt werden und auf die Einhaltung der Konditionalitätsbestimmungen von der Agrarmarkt Austria (AMA) überprüft werden.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Dabei kann ein Betrieb ausschließlich für Konditionalität ausgewählt sein oder in Kombination mit anderen Maßnahmen der GAP. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Dabei kann ein Betrieb ausschließlich für Konditionalität ausgewählt sein oder in Kombination mit anderen Maßnahmen der GAP. Daher kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist.