Der Verzicht auf Silagebereitung hat eine positive Umweltwirkung auf die pflanzliche und tierische Vielfalt auf Grünland- und Ackerfutterflächen. Die Maßnahme "Heuwirtschaft" dient dem Erhalt der Kulturlandschaft und der Biodiversität durch eine standortangepasste Landwirtschaft. Neben Rindern werden in der Maßnahme auch Schafe, Ziegen, Equiden (Pferdeartige Tiere), Rotwild, Damwild und anderes Zuchtwild sowie Neuweltkamele bei der Berechnung der Prämienhöhe berücksichtigt.
Im ersten Teilnahmejahr müssen zumindest 2 ha Mähwiesen und Mähweiden (ohne Streuwiesen und Bergmähder) am Betrieb bewirtschaftet werden und es muss sich um einen tierhaltenden Betrieb mit zumindest 0,30 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) pro Hektar Grünland- und Ackerfutterfläche handeln.
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum der Maßnahme läuft bis 31. Dezember 2028.
Im ersten Teilnahmejahr müssen zumindest 2 ha Mähwiesen und Mähweiden (ohne Streuwiesen und Bergmähder) am Betrieb bewirtschaftet werden und es muss sich um einen tierhaltenden Betrieb mit zumindest 0,30 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) pro Hektar Grünland- und Ackerfutterfläche handeln.
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum der Maßnahme läuft bis 31. Dezember 2028.