Ab 2023 umfasst eine Vor Ort Kontrolle nur noch nicht monitoringfähige Auflagen wie bspw. Tierkennzeichnung oder Einhaltung von Dünge- bzw. Pflanzenschutzvorgaben. © Scott Graham |
So werden die beantragten Flächen mittels Flächenmonitoring überprüft und somit nicht mehr in jedem Fall Gesamtbetriebskontrollen durchgeführt, sondern gezielt nur jene Maßnahmeninhalte geprüft, die zur Vor Ort Kontrolle ausgewählt sind.
Gemäß EU-Vorgabe müssen Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, weiterhin zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben von der Agrarmarkt Austria (AMA) überprüft werden.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist. Außerdem können mehrere Kontrollbesuche erforderlich sein, wenn relevante Auflagen nicht zum selben Zeitpunkt kontrollierbar sind oder eine Nachkontrolle im Herbst erforderlich ist.
Gemäß EU-Vorgabe müssen Betriebe, die einen Mehrfachantrag (MFA) gestellt haben, weiterhin zu einem rechtlich vorgegebenen Prozentsatz vor Ort auf die Einhaltung prämienrelevanter Vorgaben von der Agrarmarkt Austria (AMA) überprüft werden.
Die zu kontrollierenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip und einer Risikoanalyse ausgewählt. Es kann in Einzelfällen vorkommen, dass ein Betrieb mehrmals im Jahr Besuch vom AMA-Prüforgan bekommt, wenn derselbe Betrieb in mehreren Auswahlverfahren enthalten ist. Außerdem können mehrere Kontrollbesuche erforderlich sein, wenn relevante Auflagen nicht zum selben Zeitpunkt kontrollierbar sind oder eine Nachkontrolle im Herbst erforderlich ist.