Auf Wiener Märkten verkaufen
Produzentennachweis für Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter
Direktvermarkterinnen und
Direktvermarkter, die ihre Produkte
auf Wiener Märkten anbieten
möchten, benötigen
neben den marktbehördlichen
Bewilligungen einen Produzentennachweis.
Landwirtschaftliche Betriebe,
die auf den Märkten verkaufen,
brauchen entweder einen
Produzentennachweis oder
(im Falle von gewerblichen Tätigkeiten)
einen Gewerbenachweis.
Diese Nachweise müssen
bei jedem Marktstandbesuch
mitgeführt werden. Personen
ohne gültigen Gewerbeschein
oder Produzentennachweis
dürfen ihre zulässigen Waren
höchstens dreimal pro Jahr verkaufen.
Produzentennachweis für LK Mitglieder
Laut Magistratsabteilung 59
(Marktamt) wird eine jährlich
aktualisierte Bestätigung der
Landwirtschaftskammer Wien
als vollständiger Produzentennachweis
akzeptiert. Auf dem
Nachweis müssen unter anderem
persönliche Daten, Informationen
zur Lage, Art und
Größe des Betriebs, Angaben
zu den Anbauflächen sowie zu
den Erzeugnissen aus Acker-,
Obst- und Gemüsebau vorhanden
s ein. Auch Art und Umfang
der Tier- oder Kleintierhaltung
sind auszuweisen. Die Angaben
müssen von der zuständigen
Stelle des Herkunftslandes
bestätigt werden und die Bestätigung
darf höchstens ein Jahr
alt sein.
Wenn Sie Mitglied der
Wiener Landwirtschaftskammer
sind, können Sie unter
folgendem Kontakt einen Produzentennachweis
anfordern:
buchhaltung@lk-wien.at .
Kleinstbetriebe
Im Gegensatz dazu, ist für die
Ausstellung des Produzent:innenausweises
für landwirtschaftliche
Kleinstbetriebe, die
nicht der Pflichtmitgliedschaft
der Wiener Landwirtschaftskammer
unterliegen, das jeweilige
Magistratische Bezirksamt
zuständig. Die konkrete
Zuständigkeit richtet sich nach
der Lage der bewirtschafteten
Fläche.
Weitere Informationen
zu den Wiener Märkten finden
Sie unter:
https://www.wien.gv.at/wirtschaft/maerkte .
18.12.2025
Autor:Dipl.-Ing. Katharina Fraiß