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Auf Wiener Märkten verkaufen

Produzentennachweis für Direktvermarkterinnen und Direktvermarkter
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Direktvermarkterinnen und  Direktvermarkter, die ihre Produkte  auf Wiener Märkten anbieten  möchten, benötigen  neben den marktbehördlichen  Bewilligungen einen Produzentennachweis.  Landwirtschaftliche Betriebe,  die auf den Märkten verkaufen,  brauchen entweder einen  Produzentennachweis oder  (im Falle von gewerblichen Tätigkeiten)  einen Gewerbenachweis.  Diese Nachweise müssen  bei jedem Marktstandbesuch  mitgeführt werden. Personen  ohne gültigen Gewerbeschein  oder Produzentennachweis  dürfen ihre zulässigen Waren  höchstens dreimal pro Jahr verkaufen.

Produzentennachweis für LK Mitglieder

Laut Magistratsabteilung 59  (Marktamt) wird eine jährlich  aktualisierte Bestätigung der  Landwirtschaftskammer Wien  als vollständiger Produzentennachweis  akzeptiert. Auf dem  Nachweis müssen unter anderem  persönliche Daten, Informationen  zur Lage, Art und  Größe des Betriebs, Angaben  zu den Anbauflächen sowie zu  den Erzeugnissen aus Acker-, Obst- und Gemüsebau vorhanden s ein. Auch Art und Umfang  der Tier- oder Kleintierhaltung  sind auszuweisen. Die Angaben  müssen von der zuständigen  Stelle des Herkunftslandes  bestätigt werden und die Bestätigung  darf höchstens ein Jahr  alt sein.

Wenn Sie Mitglied der  Wiener Landwirtschaftskammer  sind, können Sie unter folgendem Kontakt einen Produzentennachweis  anfordern: buchhaltung@lk-wien.at .

Kleinstbetriebe

Im Gegensatz dazu, ist für die  Ausstellung des Produzent:innenausweises  für landwirtschaftliche  Kleinstbetriebe, die  nicht der Pflichtmitgliedschaft  der Wiener Landwirtschaftskammer  unterliegen, das jeweilige Magistratische Bezirksamt zuständig. Die konkrete  Zuständigkeit richtet sich nach  der Lage der bewirtschafteten  Fläche.
Weitere Informationen  zu den Wiener Märkten finden  Sie unter: https://www.wien.gv.at/wirtschaft/maerkte .
Links zum Thema
  • Wiener Märkte
18.12.2025
Autor:Dipl.-Ing. Katharina Fraiß
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