Harnstoffdüngung vor dem Anbau und als Kopfdünger.
	
						Düngung mit Harnstoff
Ammoniakreduktion: Harnstoffdüngung vor dem Anbau und als Kopfdünger.
Auf einen Blick:
Im Detail:
Bei der Anwendung von nicht stabilisiertem Harnstoff als Bodendünger sind auf Grundlage der Ammoniakreduktionsverordnung ab heuer folgende Auflagen zu beachten:
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
	
						- Harnstoffdüngung vor dem Anbau: Einarbeitungspflicht innerhalb von 4 Stunden
 - Harnstoffdüngung als Kopfdünger in den Bestand: bis 30. Juni 2023 wie bisher möglich, ab 1. Juli 2023 nur noch stabilisierter Harnstoff (mit Ureasehemmer) als Bestandesdünger zulässig.
 
Im Detail:
Bei der Anwendung von nicht stabilisiertem Harnstoff als Bodendünger sind auf Grundlage der Ammoniakreduktionsverordnung ab heuer folgende Auflagen zu beachten:
Auf landwirtschaftlichen Nutzflächen ohne Bodenbedeckung (= LN ohne flächendeckenden Pflanzenbestand) ist nicht stabilisierter Harnstoff (= Harnstoff ohne Ureasehemmer) unverzüglich, spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung, einzuarbeiten. Die Einarbeitungsfrist beginnt mit Beendigung des Ausbringvorgangs auf einem Feldstück/Schlag.
Dazu sind folgende schriftliche Aufzeichnungen formlos zu führen:
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Harnstoffdüngung zu führen, 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einen Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: keine weiteren Auflagen bis 30. Juni 2023.
Ab dem 1. Juli 2023 ist nur noch Harnstoff mit Ureasehemmstoff als Kopfdünger ohne Einarbeitung zulässig.
Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; theoretisch auch UTEC® 46, dieser ist jedoch derzeit sanktionsbedingt kaum/nicht verfügbar.
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.
	
						- Feldstücksbezeichnung und Feldstücksgröße (bzw. Schlagbezeichung und Schlaggröße)
 - Anzubauende Kultur
 - Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Ausbringung
 - Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Einarbeitung
 - Art des ausgebrachten Düngemittels: Harnstoff
 
Diese Aufzeichnungen sind zeitnah, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Harnstoffdüngung zu führen, 7 Jahre aufzubewahren und auf Verlangen vorzuweisen.
Für die Anwendung von Harnstoff als Kopfdünger in einen Bestand ohne Einarbeitungsmöglichkeit gilt folgendes: keine weiteren Auflagen bis 30. Juni 2023.
Ab dem 1. Juli 2023 ist nur noch Harnstoff mit Ureasehemmstoff als Kopfdünger ohne Einarbeitung zulässig.
Handelsbezeichnungen von Harnstoff mit Ureasehemmer: Alzon® neo-N; theoretisch auch UTEC® 46, dieser ist jedoch derzeit sanktionsbedingt kaum/nicht verfügbar.
Die Ausbringung von in Wasser aufgelöstem Harnstoff als Blattdünger ist wie gewohnt ohne weitere Auflagen möglich.
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