Abgaben für Grund und Boden und abgeleitete Beiträge (z.B. Grundsteuer, Abgaben und Beiträge von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, Beitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Kammerumlage)
Für diese Abgaben muss für 2023 und die Folgejahre ein neuer Leistungsbescheid erlassen werden.
Beispiel Grundsteuer: Solange keine Neufestsetzung der Grundsteuer erfolgt, gelten die bisherigen Vorschreibungen, einbezahlte Beträge werden bei einer Absenkung der Einheitswerte als Vorauszahlung gesehen und mit Werten des neuen Bescheides gegengerechnet.
Beispiel Grundsteuer: Solange keine Neufestsetzung der Grundsteuer erfolgt, gelten die bisherigen Vorschreibungen, einbezahlte Beträge werden bei einer Absenkung der Einheitswerte als Vorauszahlung gesehen und mit Werten des neuen Bescheides gegengerechnet.