Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe
Hier finden Sie einen Überblick und wichtige Informationen zum Förderprogramm "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe“. Das vorliegende Programm wurde vom Klima- und Energiefonds im Auftrag des BMK erarbeitet. Jeder Betrieb mit einer land- und forstwirtschaftlichen Betriebsnummer (LFBIS) ist berechtigt in diesem Programm einen Förderantrag einzureichen. Sämtliche Förderanträge sind elektronisch bei der zuständigen Förderstelle, der Kommunalkredit Public Consulting, zu stellen.
Wichtiger Hinweis:
Derzeit gibt es wegen der laufenden Regierungsverhandlungen und der für 2025 noch offenen Budgetzuteilung leider einen Antragsstopp für die Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe.
Nicht davon betroffen sind bereits eingereichte Anträge bzw. genehmigte Anträge und deren weitere Bearbeitung durch die KPC.
Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung bietet seit 2022 mit "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe" ein Förderprogramm, das mit 100 Mio. Euro Budget die Land- und Forstwirtschaft bei umweltrelevanten Investitionen unterstützt. Gefördert werden Investitionen in die Steigerung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien und in die nachhaltige Mobilität sowie in Energiemanagementmaßnahmen.
Aufgrund des Umfanges und der Kombinationsmöglichkeiten kann dieses Förderprogramm schnell unübersichtlich werden. Damit der Überblick über die Förderoptionen nicht verloren geht, haben die Landwirtschaftskammern gemeinsam mit dem LFI und lk-projekt umfangreiche Angebote in Form von Webinaren, Online-Seminare und Online-Erklärvideos entwickelt, um interessierten Landwirt:innen bestmögliche Hilfestellung zu bieten.
Webinare für einen guten Überblick
In Form eines kompakten Webinars werden die Inhalte des Förderprogramms und die richtigen Ansprechpartner als Hilfestellungen bei der Antragstellung vorgestellt. Damit können die Teilnehmenden abschätzen, ob das Förderprogramm einen Mehrwert für den Betrieb bringt und wenn ja, welches Modul das Passende ist.
Webinare "Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe"
Termin
Kosten
20 Euro pro Person
Referenten
Ing. Günter Danninger, Ing. Martin Mayer
Ort
Zu Hause am Computer Online via ZOOM
Online-Seminare für einen guten Einblick
Dieses richtet sich vor allem an Landwirt:innen, die die Förderung in Anspruch nehmen und in die Steigerung der Energieeffizienz sowie der Selbstversorgung investieren möchten.
Sollten die Energieverbräuche, die Energieflüsse als auch die Einsparpotentiale am Betrieb grob bekannt sein, wird mit dem Online-Seminar ein weitreichendes Verständnis für alle weiteren Schritte bis hin zur Förderung und Verwirklichung der geplanten Projekte geschaffen. Selbst wenn die Entscheidung schlussendlich gegen diese Förderung fällt, können die gewonnen Erkenntnisse bei zukünftigen Entscheidungen mit einbezogen werden und dem Betrieb nützliche Vorteile bieten.
Online-Seminare "Förderaktion Energieautarke Bauernhöfe"
TerminKosten
30 Euro
Referenten
Fachexpert:innen der Landwirtschaftskammer
Ort
Zu Hause am Computer Online via ZOOM
Erklärvideo mit kompakten Infos
Das Erklärvideo vermittelt bereits ein solides Basiswissen und beantwortet allgemeine Fragen bezüglich des Fördersystems. Da es sich um ein komplexes Förderprogramm mit vielfältigen Möglichkeiten handelt, bieten die Landwirtschaftskammern den Landwirt:innen zusätzliche und umfangreiche Unterstützung an, um eine mit möglichst wenig Aufwand verbundene Förderung zu ermöglichen.
Gesamtenergiekonzept "Energieautarker Bauernhof"
Ziel des Förderprogramms: Steigerung der Versorgungssicherheit im Land- und Forstwirtschaftssektor durch Förderung von umweltrelevanten Investitionsmaßnahmen, die eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bewirken.
Programmverantwortliche Stelle: Klima- und Energiefonds
Abwicklungsstelle: Kommunalkredit Public Consulting (KPC)
Detailinformationen und Antragstellung: Online unter folgenden Webadressen:
Zeitraum der Antragstellung: 15. Februar 2023 bis 28. November 2025 (12 Uhr)
Antragstellung VOR der
Umsetzung der Maßnahme (Ausnahme Modul D).
Maximale Förderhöhe: 250.000 Euro pro Betrieb
Budget: insgesamt 100 Mio. Euro bis 2025
Zielgruppe: Bewirtschafter:innen eines österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes mit LFBIS-Betriebsnummer
Programminhalte:
Zur Programmzielerreichung werden verschiedene Maßnahmen für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe in folgenden Bereichen aufgesetzt:
- Steigerung des Eigenversorgungsgrades mit erneuerbarer Energie
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Energieeffizienzmaßnahmen
- Optimierung des Energieeinsatzes durch Energie- und Lastmanagementsysteme
- Optimierung und Umstellung der landwirtschaftlichen Maschinen (Außenwirtschaft)
Das Förderungsprogramm ist
modular aufgebaut. Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen.
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, individuell gestaltbare Maßnahmenkombinationen aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Zur Programmzielerreichung werden vier verschiedene Module (A, B, C, D) für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe angeboten.
Modul A - "Einzelmaßnahme":
In Modul A können ausgewählte, vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen (Maßnahmenbündel) eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.
Es gibt
drei vordefinierte Bündel:
- Photovoltaikanlage (bis max. 50 kWp) mit Speicher (max. 50 kWh nutzbare Speicherkapazität) und Notstromfunktion
- Nachrüstung Speicher mit Notstromfunktion bei vorhandener Photovoltaikanlage
- LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungs-systemen
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Wird für eine Photovoltaikanlage ein Förderantrag über das Programm "Versorgungssicherheit im ländlichen Raum - Energieautarke Bauernhöfe" gestellt, ist gleichzeitig keine Antragsstellung über die Förderschiene des EAG (Förderabwicklung über die OeMAG) zulässig!
Modul B - "Gesamtenergiekonzept":
In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert. Das Gesamtenergiekonzept dient der Erhebung des gesamten Energiebedarfs und der energetischen Infrastruktur des Ist-Bestands sowie der Analyse und Empfehlung von geeigneten Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, zur Erhöhung der Eigenenergieversorgung sowie zur Verbesserung der Versorgungssicherheit.
Für die Förderung werden maximale Beratungskosten in Höhe von 2.178 Euro (exkl. USt.) anerkannt. Die Förderung beträgt maximal 70%.
Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts bzw. die Vorlage eines gleichwertigen Energiekonzeptes ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.
Antragstellung muss
VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Für die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts wird von der LK-Projekt GmbH in Zusammenarbeit mit den Landwirtschaftskammern ein
Beratungsangebot entwickelt. Informationen zum Beratungsangebot finden Sie unter
www.lk-projekt.at.
Modul C - "Kombimaßnahmen":
In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Förderungsvoraussetzung sind unter anderem die Vorlage eines Gesamtenergiekonzeptes (Modul B) und die Vorlage eines Energieberatungsprotokolls über die eingereichten Investitionsmaßnahmen.
Beispiele geförderter Maßnahmen im Modul C:
- Energieeffizienzmaßnahmen wie beispielsweise Gebäudedämmung, LED- Beleuchtung, Wärmerückgewinnung, Optimierung von Kühlanlagen, Umstellung auf elektrische Antriebe und der Einsatz hocheffizienter Pumpen
- Erneuerbare Energien und Energiespeicherung: Erneuerbare Energiesysteme (Wärme, Strom, Treibstoff), Nachrüstung von Stromspeichern
- E-Mobilität: e-betriebene Sonderfahrzeuge, Ladeinfrastruktur
- Energiemanagementsysteme
Mit Steigerung der Anzahl an umgesetzten Maßnahmen entsprechend dem Gesamtenergiekonzept (Modul B) und in Abhängigkeit des bestehenden Eigenversorgungsgrades steigt die Höhe der Förderung.
Antragstellung muss VOR Umsetzung der Maßnahme erfolgen.
Für die beiden Module B und C sind die Inanspruchnahme einer qualifizierten Energieberatung bzw. die Mitwirkung eines / einer Energieberater:in Voraussetzung.
Modul D - "Notstrom":
Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul "Notstrom" zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit einem Pauschalbetrag pro Betrieb gefördert.
Antragstellung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.
Alle
Informationen zur Förderung und Einreichung sind Online unter den folgenden Weblinks abrufbar:
Dort findet man unter anderen den Leitfaden und eine umfassende FAQ-Liste zu den Details des Förderprogramms und eine Liste der Energieberater:innen.
Für weitere Informationen zum Förderprogramm wenden Sie sich bitte an:
Serviceteam Versorgungssicherheit im ländlichen Raum
Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße 9 | 1090 Wien
Tel.-Nr.: +43 (0) 1/31 6 31 – 713
https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/versorgungssicherheit-im-laendlichen-raum